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Online Vergleich Bauversicherung (Bauherrenhaftpflichtversicherung)

Ein Bauherr haftet in unbegrenzter Höhe für Schäden an seiner Baustelle. Für die Bauzeit gibt es spezielle Haftpflichttarife. Eine Kombination mit einer Bauleistungsversicherung ist möglich.

Während der Bauzeit ist eine Baustelle ein Gefahrenherd, für die Handwerker ebenso wie für neugierige Kinder oder Passanten. Ein Bauherr haftet vom ersten Spatenstich bis zur Vollendung des Gebäudes für Schäden, er ist verantwortlich für die Sicherheit.

Er muss darauf achten, dass die Baustelle ständig überwacht wird und alles gesichert ist.

Dabei ist nicht nur ein Fall in eine Grube oder über eine Treppe ein Risiko, der Hausbauer haftet auch für herum fliegende Teile (bei einem Sturm) oder herabfallendes Material, oder wenn durch die von Baufahrzeugen verschmutzte Fahrbahn ein Unfall passiert. Dabei sind das nur einige Beispiele, was alles auf einer Baustelle passieren kann. Eine Bauherrenhaftpflicht ist unbedingt erforderlich und wird oft von Baufinanzierern auch verlangt.

Diese Haftpflicht beginnt mit dem Bau und endet mit der Fertigstellung. Meistens werden Zweijahresverträge mit jährlicher Prämienzahlung abgeschlossen. Es ist ratsam, eine hohe Deckungssumme zu vereinbaren, mindestens 3 Millionen Euro werden pauschal für Personen- und Sachschäden empfohlen.

Kleinere Bauvorhaben, wie einen Wintergarten anbauen, sind meist in der privaten Haftpflichtversicherung inkludiert. Allerdings unterscheiden sich die abgedeckten Summen der Versicherer, also unbedingt vorher beim Versicherer informieren.

Versichert sind mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung:

  • Schäden die bei der Mithilfe von Freunden, Kollegen oder Nachbarn entstanden sind.

  • Schutz vor finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden und die Übernahme der Kosten zur Abwehr von unberechtigten Forderungen (Prozesskosten).

Zusätzliche Versicherungen, wie eine Feuerrohbau, Wohngebäude- und Bauleistungsversicherung können mit der Bauherrenhaftpflicht kombiniert werden.

Informationen und Grundlegendes zur Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wenn es um den Bau des Eigenheimes geht, so hat der Bauherr zahlreiche Pflichten zu erfüllen. Hohe Kosten kommen infolge dessen auf ihn zu, es gilt Auflagen zu berücksichtigen und Gefahren bereits im Vorfeld aus dem Weg zu gehen. Dabei sind viele Bauherren der Ansicht, dass im Hinblick auf einen effizienten Versicherungsschutz die meisten Verpflichtungen ohnehin an die jeweils beauftragten Handwerker oder Dienstleister übertragen werden und somit für den Bauherren selbst keine (finanziellen) Risiken mehr gegeben sind. Allerdings ist dies ein – mitunter sehr teurer – Irrtum, denn einer Sorgfaltspflicht unterliegt in jedem Falle auch der Bauherr selbst. Grund genug, um rechtzeitig vorzusorgen und eine adäquate Bauherrenhaftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen, die im eventuellen Schadensfalle haftet.

Jeder Bauherr tut gut daran, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Zwar greift bei Bauprojekten, welche nurmehr mit einem geringen Kostenaufwand einhergehen, per sé die private Haftpflichtversicherung. Allerdings haftet die in dieser Hinsicht maximal bis zu einer Höhe von 50.000 Euro.

Sicherheit wird großgeschrieben

In jedem Fall ist es die Pflicht des Bauherrn, auf der Baustelle ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten. So soll verhindert werden, dass keine Gefahr für dritte Personen gegeben ist: Üblicherweise werden Fremdfirmen damit beauftragt, die Baustelle so zu beleuchten, dass auch bei Dunkelheit niemand zu Schaden kommen kann. Gesetzt den Fall, dass aber doch eine dritte Person, zum Beispiel durch den Sturz über einen Steinhaufen, verunfallt, kann der Bauherr zur Haftung herangezogen werden. Ist ein Schaden aber ungerechtfertigt, so kann man sich auch hier auf die Bauherrenhaftpflichtversicherung verlassen. Denn im Rahmen eines Prozesses trägt sie die Kosten für Gutachter, Anwälte sowie für die Gerichtsverhandlung.

Wo gehobelt wird, fallen Späne

Generell kann es auf einer Baustelle immer wieder zu Fehlern, Mängeln oder Missgeschicken kommen. Grundsätzlich ist dabei der Bauherr verantwortlich für alle auftretenden Schäden – sowie gleichwohl für die am Bau tätigen Arbeiter und Helfer. Ein besonderes Augenmerk sollte diesbezüglich insbesondere auf einer ausreichenden Absicherung bzw. Überwachung der Baustelle liegen. Schließlich könnte es durch Sicherheitsmängel durchaus gar zu Verkehrsunfällen kommen, für welche der Bauherr ebenfalls haftbar gemacht werden könnte.

Fakt ist, dass ein 100prozentiger Schutz gegen eventuelle Missgeschicke nicht gewährleistet werden kann. Jedoch ist es sehr wohl möglich, sich gegen die Folgen abzusichern. Zu berücksichtigen ist allerdings bei der Auswahl des jeweiligen Versicherungsanbieters, darauf zu achten, welche Leistungen insgesamt im Versicherungsschutz enthalten sind. Hierbei den Focus einzig auf möglichst niedrige Beiträge zu legen, kann mit fatalen (finanziellen) Folgen verbunden sein. Ein Vergleich der einzelnen Anbieter, ist deshalb sehr empfehlenswert. Es ist nämlich durchaus möglich, umfassende Leistungspakete schon für kleines Geld zu erhalten.