Haftpflichtversicherung-Vergleich

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Bauherrenhaftpflicht

Online Vergleich Bauversicherung (Bauherrenhaftpflichtversicherung)

Ein Bauherr haftet in unbegrenzter Höhe für Schäden an seiner Baustelle. Für die Bauzeit gibt es spezielle Haftpflichttarife. Eine Kombination mit einer Bauleistungsversicherung ist möglich.

Während der Bauzeit ist eine Baustelle ein Gefahrenherd, für die Handwerker ebenso wie für neugierige Kinder oder Passanten. Ein Bauherr haftet vom ersten Spatenstich bis zur Vollendung des Gebäudes für Schäden, er ist verantwortlich für die Sicherheit.

Er muss darauf achten, dass die Baustelle ständig überwacht wird und alles darin gesichert ist.

Dabei ist nicht nur ein Fall in eine Grube oder über eine Treppe ein Risiko, der Hausbauer haftet auch für herum fliegende Teile (bei einem Sturm) oder herabfallendes Material, oder wenn durch die von Baufahrzeugen verschmutzte Fahrbahn ein Unfall passiert. Dabei sind das nur einige Beispiele, was alles auf einer Baustelle passieren kann. Eine Bauherrenhaftpflicht ist unbedingt erforderlich und wird oft von Baufinanzierern auch verlangt.

Diese Haftpflicht beginnt mit dem Bau und endet mit der Fertigstellung. Meistens werden Zweijahresverträge mit jährlicher Prämienzahlung abgeschlossen. Es ist ratsam, eine hohe Deckungssumme zu vereinbaren, mindestens 3 Millionen Euro werden pauschal für Personen- und Sachschäden empfohlen.

Kleinere Bauvorhaben, wie einen Wintergarten anbauen, sind meist in der privaten Haftpflichtversicherung inkludiert. Allerdings unterscheiden sich die abgedeckten Summen der Versicherer, also unbedingt vorher beim Versichere informieren.

Versichert sind mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung:

  • Schäden die bei der Mithilfe von Freunden, Kollegen oder Nachbarn entstanden sind

  • Schutz vor finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden und die Übernahme der Kosten zur Abwehr von unberechtigten Forderungen (Prozesskosten

Zusätzliche Versicherungen, wie eine Feuerrohbau, Wohngebäude- und Bauleistungsversicherung kann mit der Bauherrenhaftpflicht kombiniert werden.

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