Berufshaftpflichtversicherung: In vielen Berufen unverzichtbar
Gerade Selbstständige sehen sich häufig in der Pflicht, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, um etwaige Risiken nach Möglichkeit bereits im Vorfeld vollends auszuschließen. In dieser Hinsicht ist die Berufshaftpflichtversicherung von einer nahezu fundamentalen Bedeutung, haftet sie doch bei Schäden, welche im Zuge der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen können. Selbst kleine Unachtsamkeiten oder Fehler können im schlimmsten Fall mit weitreichenden Folgen einhergehen. Mit Konsequenzen also, die mit herben finanziellen, zum Teil gar existenzbedrohenden Aufwendungen verbunden sein könnten. Aus diesem Grund zählt die Berufshaftpflichtversicherung nach wie vor zu den bedeutsamsten Versicherungen, die ein Gewerbetreibender abschließen sollte. Denn sie greift sowohl bei Personen-, als auch bei Sach- oder Vermögensschäden.
Im Übrigen ist es auch für angestellte Arbeitnehmer mitunter sinnvoll, eine zusätzliche Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen! Denn sie greift in der Regel bei den Schäden, welche im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen können.
Grundsätzliches Ziel der Berufshaftpflichtversicherung ist, die versicherte Person gegen die finanziellen Folgen bzw. die Ansprüche Dritter nach einem erfolgten Schadensfall abzusichern. Sind die Forderungen der geschädigten Personen gerechtfertigt, erfolgt die Regulierung des Schadens in Höhe der jeweils vertraglich festgelegten Versicherungssumme.
Die Beitragshöhe
In der Regel beträgt die Höhe des Beitrags zur Berufshaftpflicht maximal 1,5 Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmers. Ein gewisses Sparpotenzial bietet sich vor dem Abschluss der Versicherung durchaus. Dies ist unter anderem durch die Festsetzung der Risikoklasse, die Höhe der Selbstbeteiligung sowie durch die versicherungsspezifische Klassifizierung des Berufes an sich weitgehend planbar.
Im Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung versichert die Berufshaftpflichtversicherung übrigens ausschließlich die Person – nicht aber das Unternehmen. Von grundlegender Relevanz ist dabei sowohl die rechtliche, als auch die finanzielle Absicherung der Angestellten bzw. Gewerbetreibender gegen mögliche Schadensfälle, mit denen im Berufsalltag gerechnet werden muss.
Die Berufshaftpflicht – für freiberuflich Tätige ein Muss
Gerade für Ärzte oder Rechtsanwälte ist es unerlässlich, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. So könnte es zum Beispiel zu einem erheblichen Schaden kommen, wenn ein Patient durch das Verschulden des Arztes gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, seiner beruflichen Tätigkeit in vollem Umfang nachzugehen. Der sich aus dieser Situation ergebende Verdienstausfall wird gleichwohl durch die Berufshaftpflicht getragen.
Rechtsanwälte wiederum können von ihren Mandanten zum Beispiel haftbar gemacht werden, wenn ihnen Verfahrensfehler bei Gericht unterlaufen sind, woraufhin der Prozess gegen den Mandanten entschieden wurde. Auch hier greift die Berufshaftpflichtversicherung und kommt für den entstandenen Schaden auf.
Diebstahl geistigen Eigentums – mitunter ein kostspieliger Schadensfall
Des Weiteren kann die Verletzung eines eingetragenen (Unternehmens-)Namens bzw. der daraus resultierende Schaden durch die Berufshaftpflichtversicherung abgegolten werden. Genauso, wie Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf die unerlaubte Verwendung oder Verbreitung von Texten, Liedern, Videos und so weiter.