Kfz Haftpflicht kann Schäden auch regulieren, wenn der Versicherungsnehmer dagegen ist
Eine Kfz Haftpflichtversicherung dient in erster Linie dazu, das finanzielle Risiko, das etwa durch Unfälle im Straßenverkehr entstehen kann, weitestgehend zu minimieren. Einige Autofahrer sind aber gegen die Regulierung eines Schadens bei Dritten, da sie sich vor einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse fürchten. Trotzdem kann die Versicherung den Schaden bezahlen, wie jetzt sogar gerichtlich bestätigt wurde.
Was war passiert?
Im verhandelten Fall ging es um einen Auffahrunfall, der im Mai 2012 stattfand. Der Geschädigte wandte sich an die Versicherung des Unfallverursachers, die den Schaden regulieren sollte. Die Versicherungsgesellschaft prüfte den Schadensfall eingehend und entschloss sich fünf Monate später, den Schaden zu regulieren. Der Versicherte wurde daraufhin in seiner Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, wodurch er jährlich 170 Euro mehr Prämie zahlen musste.
Das wollte der Versicherte vermeiden und zog vor Gericht. Am Amtsgericht München landete der Fall schließlich. Der Versicherte gab an, dass der regulierte Schaden gar nicht bei dem Unfall entstanden sei. Demzufolge sei der Anspruch des Unfallgegners nicht gerechtfertigt gewesen.
Urteil bestätigte Handlung der Kfz Haftpflicht
Die zuständige Richterin gab allerdings der Versicherung Recht. Ihre Entscheidung begründete sie damit, dass die Kfz Haftpflicht durchaus berechtigt sei, die Schäden Dritter zu regulieren, und zwar ohne dass der Versicherungsnehmer dem zustimmen müsse. Dabei habe die Versicherung natürlich die Interessen des eigenen Versicherten zu wahren, allerdings habe das Unternehmen den Schaden eingehend überprüft. Deshalb sei an der Regulierung nichts auszusetzen. Die Versicherung räumte zudem ein, dass man der „Prozessökonomie Vorrang gegeben und wirtschaftliche Erwägungen angestellt“ habe, was bei dem geringen Schadenswert von 1.285 Euro gerechtfertigt sei.
Zudem wiesen die Beteiligten darauf hin, dass der Versicherte die Rückstufung noch vermeiden kann. Dafür muss er der Kfz Haftpflicht lediglich den regulierten Schadensbetrag zurückzahlen. Für Versicherte bedeutet dies, dass sie mit einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts rechnen müssen. Allerdings können sie genauso davon ausgehen, wenn offensichtlich der Schaden nicht durch sie verursacht wurde, die Versicherung auch nicht zahlen wird.