Haftpflichtversicherung für Demenz Patienten besonders wichtig
Die Altersdemenz und Alzheimer zählen zu den Erkrankungen, die in Deutschland immer häufiger auftreten. Dabei kann es schnell zu Schäden kommen, sei es das Bügeleisen, das nicht abgeschaltet wurde und einen Schwelbrand verursachte oder der in der Wohnung vergessene Schlüssel. Viele solcher Schäden können über eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, doch auch hier ist Obacht zu geben.
Wer wird überhaupt aufgenommen?
Das Familienministerium warnt im Internet: Dort heißt es, dass die privaten Versicherer nicht dazu verpflichtet sind, jeden Antragsteller in ihre Versicherungen aufzunehmen. Weiterhin empfiehlt man, eine Demenz, die erst im Laufe der Jahre auftritt, an den Versicherer zu melden. Allerdings könne es dann passieren, dass der Vertrag gekündigt wird oder die Beiträge aufgrund der Gefahrenerhöhung erhöht werden.
Die Versicherungswirtschaft bestreitet ein solches Vorgehen. Ein Rauswurf aus der Police wegen einer Erkrankung sei nicht vorgesehen. Auch müsse die Demenz nicht extra gemeldet werden und Beitragszuschläge aufgrund von Demenz sind ebenso wenig denkbar. Nachdem die Versicherer hier klare Aussagen getroffen hatten, will nun auch das Familienministerium die Warnungen auf seinen Internetseiten heraus nehmen.
Wann zahlt die Versicherung, wann nicht?
Trotzdem beklagen sich viele Versicherte, dass die private Haftpflicht nicht zahle. Das ist aber oftmals nur dann der Fall, wenn die Demenzkranken deliktunfähig sind. Schrammt ein kleines Kind von sechs Jahren an einem Auto entlang, geht der Fahrer leer aus. Gleiches gilt bei Personen, die an Demenz erkrankt sind, wenn sie nicht gerade einen lichten Moment hatten. In diesem Fall sind sie nicht haftbar zu machen und damit zahlt auch die Versicherung nicht.
Wenn es durch solche Schäden jedoch zum heftigen Nachbarschaftsstreit kommen könnte, sollte man darauf achten, dass Schäden bei Deliktunfähigkeit mit abgesichert sind. Dies bieten die meisten Versicherer sogar ohne Aufpreis an. Allerdings ist die Schadenssumme in der Regel auf 10.000 Euro begrenzt.
Sollte es trotzdem zum Rechtsstreit kommen und die Absicherung bei Deliktunfähigkeit nicht enthalten sein, so leistet die Versicherung zumindest für den Rechtsstreit. Sie wehrt die unberechtigten Ansprüche dann ab, weshalb man oft von einem passiven Rechtsschutz spricht, der integriert ist.