Auto geerbt – wie geht es mit der Versicherung weiter?
Es geht schneller, als die meisten Menschen denken: Ein naher Angehöriger stirbt plötzlich und hinterlässt ein Erbe, um das sich gekümmert werden will. Zu diesem gehört nicht selten auch ein Auto. Da kommen viele Fragen auf, zum Beispiel wie es jetzt mit der Kfz-Haftpflicht weiter geht.
Versicherung muss informiert werden
Fakt ist, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung in jedem Fall über die veränderten Eigentumsverhältnisse informiert werden muss. Viele Erben unterschätzen diesen Schritt, die Versicherung läuft schließlich erst einmal weiter. Dennoch können sich Änderungen bei der Nutzung des Fahrzeugs ergeben.
Stand der Wagen bei der verstorbenen Person in der Garage, wird er jetzt womöglich an der Straße geparkt, hat der Verstorbene lediglich kleine Strecken mit dem Auto zurückgelegt, fährt der Erbe vielleicht jeden Tag. Über diese und weitere Veränderungen den Versicherungsschutz betreffend, muss die Versicherung zeitnah informiert werden.
Prozente können kaum mitgenommen werden
Die Schadenfreiheitsklasse können die Erben hingegen meist nicht mitnehmen. Ein blutjunger Fahranfänger, der den Wagen erbt, kann nicht darauf hoffen, Opas 30 Prozent zu erhalten, sind sich die Versicherer einig. Rabatte werden in der Regel nur auf nahe Angehörige übertragen, wenn überhaupt, und dann auch nur an Personen, die über ausreichend Fahrerfahrung verfügen. Einige Versicherer erwarten sogar den Nachweis über die gleiche Fahrerfahrung wie beim Verstorbenen.
Kein außerordentliches Kündigungsrecht
Ebenso wenig steht den Hinterbliebenen in der Kfz-Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Vertrag bleibt zunächst bestehen und geht automatisch auf den Erben über. Erst durch den Verkauf kann die Versicherung gekündigt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, dass der Wagen nicht noch für den einen oder anderen Weg ohne Versicherungsschutz bewegt wird.
Dies gilt übrigens nicht nur für die verpflichtende Kfz-Haftpflicht, sondern ebenso für die Teil- und Vollkaskoversicherung. Wichtig auch: Soll der Wagen behalten werden, muss er zeitnah umgemeldet werden. Dafür ist die elektronische Versicherungsbescheinigung erforderlich. Bei einem Verkauf läuft der Versicherungsvertrag übrigens ebenfalls weiter. Er geht auf den Käufer über, der sich binnen eines Monats um den Versicherungsschutz kümmern muss.