Besteht bei Kindern eigentlich eine Haftungspflicht?
In der privaten Haftpflichtversicherung für Familien sind Kinder prinzipiell eingeschlossen. Im Bereich Haftungspflicht für Kinder, scheiden sich die Geister.
Nach §828 BGB bedeutet das:
Kinder unter sieben Jahren sind generell nicht haftbar zu machen. Wenn eine Kind in diesem Alter einen Schaden verursacht, die Eltern die Aufsichtspflicht aber nicht verletzt haben, besteht keine Pflicht den Schaden zu ersetzen. Wer ganz sicher gehen möchte, schließt seinen Kleinen gesondert in den Vertrag ein.
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