Was versteht man unter Mietsachschäden?
Mietschäden sind alle Schäden, die der Mieter in seiner Wohnung verursacht. Der Mieter haftet für die Schäden in voller Höhe, sofern der Schaden über die durchschnittliche Abnutzung hinausgeht.
In einer privaten Haftpflichtversicherung sind alle Schäden (auch kleine) enthalten, die der Versicherte, seine Kinder oder andere Familienmitglieder am Eigentum des Vermieters verursachen. An sich sind Mietschäden in den gängigen Haftpflichtversicherungen als Standard eingebunden. Man sollte aber auf eventuelle Anschlussklauseln achten und vor allem auf die Höhe der Deckungssumme.
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