Für wen gilt der Versicherungsschutz:
Bei folgenden Personengruppen ist der Haftpflicht Versicherungsschutz gegeben:
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Den Versicherungsnehmer, den Ehepartner, die minderjährigen Kinder (auch Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder)
Die volljährigen Kinder, die sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden und nicht verheiratet sind, für Wehr- und Zivildienstleistende, auch wenn sie nicht bei den Eltern wohnen
Ein Lebenspartner in ehelicher Gemeinschaft
Alle Verwandten (alle Personen), die im gleichen Haushalt wohnen.
Bei Privatpersonen
Aufsichtspflichtige (für Minderjährige)
Dienstherren (von in deren Haushalt arbeitetenden Personen wie Putzhilfen)
Der oder die Inhaber von Wohnungen und Einfamilienhäusern, die nur zum Wohnen benutzt werden
Vermieter, bis zu maximal 3 Wohnungen
Bauherren von Bauvorhaben bis zu einer Summe von (meist) 25.000,-- Euro
Sportler, Waffenbesitzer, Radfahrer
Besitzer von zahmen Haustieren (Katzen, Hamster, etc.)
Hundehüter, wenn es ein fremder Hund ist
Reiter von fremden Pferden
Kfz-Fahrer mit 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
Benutzer von Ruder- oder Paddelbooten die ihnen gehören oder auch nicht, sowie Wasserski oder Kanus, ferner Benutzer fremder Surfbretter oder Segelboote
Nicht versichert sind Personen, wie
Sportler – bei Pferde-, Kraftfahrzeug- oder Radrennen und auf der Jagd, Ring- oder Boxkämpfen sowie dem Training dazu
Waffenbesitzer, wenn sie strafbare Handlungen begehen oder bei der Jagd
Pferde-, Hunde- oder Rinderhalter, oder Halter von zu Gewerbezwecken genutzten Tieren
Kraftfahrzeugführer oder Luftfahrzeugführer
Benutzer von Wassersportfahrzeugen mit Motoren (Treibsätzen) oder Segelbooten die ihnen gehören






