Haftpflichtversicherung-Vergleich

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Für wen gilt der Versicherungsschutz:

Bei folgenden Personengruppen ist der Haftpflicht Versicherungsschutz gegeben:

  • Den Versicherungsnehmer, den Ehepartner, die minderjährigen Kinder (auch Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder)

  • Die volljährigen Kinder, die sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden und nicht verheiratet sind, für Wehr- und Zivildienstleistende, auch wenn sie nicht bei den Eltern wohnen

  • Ein Lebenspartner in ehelicher Gemeinschaft

  • Alle Verwandten (alle Personen), die im gleichen Haushalt wohnen.

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Bei Privatpersonen

  • Aufsichtspflichtige (für Minderjährige)

  • Dienstherren (von in deren Haushalt arbeitetenden Personen wie Putzhilfen)

  • Der oder die Inhaber von Wohnungen und Einfamilienhäusern, die nur zum Wohnen benutzt werden

  • Vermieter, bis zu maximal 3 Wohnungen

  • Bauherren von Bauvorhaben bis zu einer Summe von (meist) 25.000,-- Euro

  • Sportler, Waffenbesitzer, Radfahrer

  • Besitzer von zahmen Haustieren (Katzen, Hamster, etc.)

  • Hundehüter, wenn es ein fremder Hund ist

  • Reiter von fremden Pferden

  • Kfz-Fahrer mit 6 km/h Höchstgeschwindigkeit

  • Benutzer von Ruder- oder Paddelbooten die ihnen gehören oder auch nicht, sowie Wasserski oder Kanus, ferner Benutzer fremder Surfbretter oder Segelboote

Nicht versichert sind Personen, wie

  • Sportler – bei Pferde-, Kraftfahrzeug- oder Radrennen und auf der Jagd, Ring- oder Boxkämpfen sowie dem Training dazu

  • Waffenbesitzer, wenn sie strafbare Handlungen begehen oder bei der Jagd

  • Pferde-, Hunde- oder Rinderhalter, oder Halter von zu Gewerbezwecken genutzten Tieren

  • Kraftfahrzeugführer oder Luftfahrzeugführer

  • Benutzer von Wassersportfahrzeugen mit Motoren (Treibsätzen) oder Segelbooten die ihnen gehören

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