Jagdhaftpflichtversicherung: Für jeden Jäger Pflicht

Nicht nur der Umgang mit Waffen bzw. Jagdgewehren ist mit einem hohen Gefahrenpotenzial verbunden, sondern auch das Mitführen von Jagdhunden. So schreibt das Bundesjagdgesetz vor, dass jeder Jäger, Förster, Jagdaufseher, Jagdveranstalter, -pächter, Forstbeamter und so weiter in jedem Fall zum Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung verpflichtet ist. Nur unter diesen Voraussetzungen ist es im Übrigen überhaupt erst möglich, einen Jagdschein zu erhalten.

Ein umfassender Schutz ist gewährleistet

Wer also einen Jagdschein beantragt, muss bei der Jagdbehörde den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung vorweisen können. Diese greift im Rahmen einer erlaubten jagdlichen Betätigung und bezieht außerdem den erlaubten Besitz bzw. den Gebrauch von Jagdgewehren, Hieb- und Stoßwaffen sowie Geschosse und Munition mit ein. Darüber hinaus sind das Führen, das Halten sowie das Abrichten von (maximal) zwei Jagdhunden im Versicherungsschutz enthalten. Dies ist im Übrigen selbst außerhalb der Jagd gestattet. Des Weiteren deckt die Jagdhaftpflichtversicherung gleichwohl Schäden ab, welche durch das Inverkehrbringen von Jagdgut entstehen können. So kostengünstig eine Jagdhaftpflichtversicherung in der Regel ist, so facettenreich ist doch der Leistungsumfang, den diese Pflichtversicherung zu bieten hat.

Keine unbegrenzte Dauer des Versicherungsschutzes

In der Regel wird eine Jagdhaftpflichtversicherung für den Zeitraum abgeschlossen, welcher auch im Jagdschein vermerkt ist. Im Durchschnitt handelt es sich hierbei um etwa ein bis drei Jahre. Anders verhält es sich hingegen bei einem so genannten Tagesjagdschein. Hier greift auch der Versicherungsschutz für höchstens 14 unmittelbar aufeinander folgende Tage. Zu beachten ist, dass viele Versicherer beim Abschluss der Jagdhaftpflichtversicherung unterscheiden zwischen einer beruflichen und nicht beruflichen Ausübung der Jagdtätigkeit. Entsprechend variieren somit auch die Beiträge zur Versicherung.

Ein Kostenaufwand, der sich lohnt

Wenn es um eine Jagdhaftpflichtversicherung für einen Jagdschein geht, beträgt der (einmalige) Beitrag zur Versicherung – je nach Anbieter – zwischen zehn und 25 Euro. Anders bei der klassischen Jagdhaftpflichtversicherung: hier zahlt der Versicherungsnehmer pro Monat durchschnittlich zwischen fünf und acht Euro.

Eine optimale Deckung ist durch die Jagdhaftpflichtversicherung stets gewährleistet

In der Regel belaufen sich die Deckungssummen der Jagdhaftpflichtversicherung auf etwa fünf Millionen Euro, und zwar pauschal für Sach- oder Personenschäden. Allerdings liegt die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme bei 500.000 Euro für Personenschäden sowie für Sachschäden bei einer Höhe von 50.000 Euro. Ein Vergleich der am Markt existenten Versicherungen kann sich für den Versicherungsnehmer durchaus als lohnenswert erweisen. Zwar sind die Beiträge zur Jagdhaftpflichtversicherung üblicherweise recht günstig, aber dennoch darf stets auch mit einem gewissen Ersparnispotenzial gerechnet werden. Wer sich demnach die Zeit für einen Online-Vergleich nimmt, kann unter Umständen durchaus bis zu 100 Euro pro Jahr sparen.