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In unserem Fachlexikon wollen wir Ihnen interessante Begriffe vorstellen und kurz erläutern.

Sollten Sie Anregungen oder Ergänzungsvorschläge haben, so senden Sie uns diese per Mail. Wir werden diese Vorschläge prüfen und ggf. an dieser Stelle veröffentlichen.


Übersicht zum Buchstaben A

  • Bei der Privathaftpflicht versteht man unter absolute Ausschlüsse bestimmte Gefahren, die von einer Versicherung nicht mit in den Versicherungsumfang der privaten Haftpflicht aufgenommen werden. So versichert die Private Haftpflichtversicherung beispielsweise keine Schäden, die durch Vorsatz entstanden sind. Des Weiteren übernimmt die Private Haftpflicht auch keine Ansprüche von mitversicherten Angehörigen.

  • Für Abwasserschäden ist die Private Haftpflichtversicherung nicht zuständig. Da die Privat Haftpflicht nur die Schäden übernimmt, die man einem anderen zufügt. Daher kommt für Abwasserschäden nicht die Privathaftpflicht in Frage, sondern die Grundbesitzer-Haftpflicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Abwässerschäden durch das Haus- und Grundbesitzerrisiko mit in die private Haftpflicht aufzunehmen.

  • Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes unterliegen einer besonderen Haftung und müssen hier zu ihrer Privat Haftpflicht noch eine Amtshaftpflicht abschließen. Durch die Private Haftpflichtversicherung ist man gegen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden finanziell abgesichert. Die Amtshaftpflicht versichert zusätzlich zur Privathaftpflicht Schäden, die der Versicherte seinem Dienstherrn zugefügt hat. Die Amthaftpflicht wird oft in Kombination mit der privaten Haftpflicht angeboten.

    Die richtige Absicherung der Amtshaftpflicht mit einer Diensthaftpflichtversicherung.

  • Bestimmte Berufsgruppen haben eine Aufsichtpflicht, z.B. Lehrer, die sie durch eine spezielle Haftpflichtversicherung absichern müssen. Die Private Haftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden aus dieser Aufsichtspflicht. So muss ein Lehrer neben der Privat Haftpflicht eine sog. Berufs-Haftpflichtversicherung abschließen. Nicht selten wird diese Versicherung in Kombination mit der Privathaftpflicht angeboten. Durch Berufshaftpflicht und privat Haftpflicht ist dann ein umfassender Versicherungsschutz gegeben.

  • In der Privat Haftpflicht versteht man unter Ausfalldeckung die Absicherung von eigenen Schadensersatzforderungen. Sinnvoll ist die Ausfalldeckung in der Privathaftpflicht, wenn der Schuldige seiner Schadensregulierungspflicht nicht nachkommt. Dies ist der Fall, wenn der Schuldige selbst keine Private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und ihm persönlich keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. In vielen Tarifen der privaten Haftpflicht ist die Ausfalldeckung automatisch enthalten.

  • Im Rahmen der Privat Haftpflicht versteht man unter der Auskunftspflicht die Pflicht des Versicherungsnehmers, über bestimmte Sachverhalte eine Auskunft zu erteilen. Dies kann sich bei der Privathaftpflicht auf Angaben zur Person beziehen oder aber auch zu einem Schadensfall. Die Auskunftspflicht ist in der privaten Haftpflicht automatisch enthalten. Regelungen zum Vertrag für die Private Haftpflichtversicherung entnimmt man den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

  • Wenn es um eine Kapitallebensversicherung geht, haben Versicherungsnehmer selbstverständlich die Option, eine vorzeitige Vertragsauflösung zu erwirken. Das so genannte Abrufrecht ist in bezug auf eine Lebensversicherung allerdings nur dann durchsetzbar, wenn im Vorfeld, also beim Abschluss des Vertrages, eine so genannte "verzinsliche Ansammlung von Überschüssen" festgelegt worden ist. Grundlegend ist bei der Kapitallebensversicherung zu berücksichtigen, dass besagte Überschussanteile in Verbindung mit dem Deckungskapital jeweils die vertraglich festgesetzte Versicherungssumme ergeben müssen.

Übersicht zum Buchstaben B

  • Im Rahmen der Privat Haftpflicht sowie bei weiteren Versicherungsarten versteht man unter einem Bagatellschaden einen Schaden, dessen Instandsetzungskosten unter 700 Euro liegen. Aufgrund der Schadenminderungspflicht kann die gegnerische Privathaftpflicht dann die Schadensregulierung verweigern. Um einen Bagatellschaden bei der privaten Haftpflicht geltend zu machen, reicht meist ein Kostenvoranschlag aus. Selten entsendet die Private Haftpflichtversicherung dann noch einen Gutachter.

  • Jeder Bauherr muss für Schäden, die durch seinen Bau entstehen, haften. Dies kann nicht über die Privat Haftpflicht abgewickelt werden, denn hierfür ist eine Bauherrenhaftpflicht-versicherung erforderlich. Durch die Private Haftpflichtversicherung sind zwar Schäden abgesichert, die einem Dritten zugefügt werden, dennoch kommt die Privathaftpflicht nicht für Schäden durch einen Bau auf. Daher ist die private Haftpflicht ebenso wichtig, wie die Bauherrenhaftpflichtversicherung.

  • In der Privat Haftpflicht beschreiben wie in jeder anderen Versicherung auch, die Bedingungen die Regeln, zu denen ein Versicherungsnehmer die Private Haftpflichtversicherung abschließt. In erster Linie wird in den Bedingungen einer Privathaftpflicht geregelt, welche Schäden durch die Versicherung übernommen werden. Des Weiteren ist die Beitragsberechnung ein Bestandteil der Bedingungen in der privaten Haftpflicht.

  • Eine Beitragsanpassung ist in der Privat Haftpflicht ebenso wie in anderen Versicherungen dann erforderlich, wenn sich an den bisherigen Vertragseinzelheiten etwas ändert. In erster Linie betrifft dies bei der Privathaftpflicht den versicherten Personenkreis. Die Private Haftpflichtversicherung kann nämlich nicht nur für eine versicherte Person abgeschlossen werden. Es gibt auch eine privat Haftpflicht für die ganze Familie, deren Kosten höher liegen.

  • Ein Beladeschaden kann eintreten, wenn man für jemanden etwas transportiert und dieser Gegenstand kaputt geht. In diesem Fall tritt die Private Haftpflichtversicherung ein, wenn der Gegenstand trotz entsprechender Sicherung kaputt gegangenen ist. Die Privat Haftpflicht tritt nicht ein, wenn der Gegenstand nicht ordnungsgemäß gesichert wurde. In wie weit die Privathaftpflicht einen Beladeschaden absichert, entnimmt man den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der privat Haftpflicht.

    Im gewerblichen Bereich greift die Betriebshaftpflichtversicherung für Beladeschäden.

  • Mit der Privat Haftpflicht sind bereits eine ganze Reihe von Schadensfällen abgesichert, die man einem anderen zufügen kann. Bestimmte Personengruppen müssen zusätzlich zur Privathaftpflicht eine Berufshaftpflicht abschließen, da sie besonderen Risiken ausgesetzt sind, die durch die Private Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt sind. Die Berufshaftpflicht beispielsweise bei Lehrern notwendig. Ebenso haben Anwälte, Rechsanwälte oder ebenfalls Notare ein erhöhtes berufliches Risiko. Sie benötigen demnach eine spezielle Berufshaftpflicht.

  • Durch die Billigungsklausel in einer Privat Haftpflicht wird ausgesagt, dass der Versicherungsschein vom Antrag zur Privathaftpflicht abweichen darf. Dies darf bei der privaten Haftpflicht sowie bei allen anderen Versicherungsarten aber nur dann der Fall sein, wenn die Abweichungen deutlich ersichtlich sind und dem Antragssteller für die Private Haftpflichtversicherung seine Widerspruchsfrist deutlich gemacht wird.

Übersicht zum Buchstaben D

  • Eine Deckung ist in jeder Versicherung gegeben und damit auch in der Privat Haftpflicht. Unter der Deckung in der Privathaftpflicht versteht man eine genaue Beschreibung der Schadensfälle, die von der privaten Haftpflicht übernommen werden. Da die Private Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden aufkommt, sollte man die Deckung nicht zu gering wählen.

  • In der Privat Haftpflicht spielt die Deckungssumme eine besondere Rolle, denn die Deckungssumme bezeichnet die Schadenshöhe, die von der Privathaftpflicht übernommen wird. Da bei Personenschäden oftmals hohe Schadenssummen zusammenkommen, ist bei der Privathaftpflicht eine Summe von 10 Millionen Euro als Deckung üblich. Aber nicht nur die Private Haftpflichtversicherung beinhaltet eine Deckungssumme, sondern alle Versicherungsarten.

  • Unter der Deliktfähigkeit versteht man nicht nur in der Privat Haftpflicht die zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Menschen für eine von ihm begangene Straftat. Im Bezug auf die Private Haftpflichtversicherung bedeutet die Deliktfähigkeit, dass z.B. Kinder unter sieben durch die Privathaftpflicht der Eltern versichert sind, da sie selbst keine privat Haftpflicht abschließen können, da sie für ihre Taten nicht verantwortlich sind.

  • Generell und somit auch in der Privat Haftpflicht versteht man unter deliktunfähige Kinder alle Personen, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben. Bezieht man deliktunfähige Kinder auf die Private Haftpflichtversicherung, dann werden sie automatisch in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Deliktunfähige Kinder können für ihre Taten nicht verantwortlich gemacht werden und zudem keine eigene privat Haftpflicht abschließen.

  • Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst benötigen neben der Privat Haftpflicht eine besondere Diensthaftpflicht, denn in Ausübung ihrer Berufstätigkeit haften diese Personen persönlich. Jedoch sind die Haftungen nicht durch die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt, sodass die Diensthaftpflicht erforderlich wird. Sie ersetzt aber in keinem Fall eine Privathaftpflicht. So muss man grundsätzlich die Diensthaftpflicht als Zusatzversicherung zur privat Haftpflicht ansehen.

    Mehr zu Diensthaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.haftpflichtversicherung-vergleich.net/diensthaftpflicht.htm

  • Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn in einem Haushalt zwei oder mehr Privat Haftpflicht Versicherungen vorhanden sind. Eine Doppelversicherung kann schnell passieren, denn wenn zwei Personen zusammen ziehen, die zuvor jeder eine Private Haftpflichtversicherung besaßen ist die Doppelversicherung perfekt. In diesem Fall kann eine der Privathaftpflicht Versicherungen gekündigt werden und eine private Haftpflicht für Familien bzw. Paare abgeschlossen werden.

Übersicht zum Buchstaben E

  • Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft besteht, wenn Paare zusammen leben, aber nicht verheiratet sind. Steuerlich werden sie nicht einer Ehe gleichgestellt, aber im Bezug auf die Private Haftpflichtversicherung. So kann eine eheähnliche Lebensgemeinschaft sich in einer Privat Haftpflicht versichern. Dies hat den Vorteil, dass nicht beide Partner eine eigene Privathaftpflicht abschließen müssen, sondern eine private Haftpflicht, die eigentlich für Familien gedacht ist.

  • Unter einem Entladeschaden versteht man Schäden, die während eines Entladevorgangs entsteht. In der Privat Haftpflicht stellt ein Entladeschaden einen Sonderfall dar, der nicht automatisch durch die Private Haftpflichtversicherung abgesichert ist. Daher sollte man beim Abschluss der Privathaftpflicht genau abklären, ob ein Entladeschaden in den Versicherungsumfang der privaten Haftpflicht fällt. Gleiches gilt auch für Beladeschäden.

  • Der Versicherungsnehmer erhält beim Abschluss einer Privat Haftpflicht eine Police und Beitragsrechnung. Kommt er der Zahlung dieses ersten Beitrags für seine Private Haftpflichtversicherung nicht nach, dann befindet er sich im Erstprämienverzug. Dieser Erstprämienverzug tritt aber nicht nur in der Privathaftpflicht auf, sondern in jeder Versicherungsart. Der Versicherer der privaten Haftpflicht hat beim Erstprämienverzug das Recht, vom Vertrag zurück zu treten.

Übersicht zum Buchstaben F

  • Durch die Private Haftpflichtversicherung sind einige bestimmte Schäden ausgeschlossen. So gehören Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind, nicht mit zum Versicherungsumfang der Privat Haftpflicht. Unter der Fahrlässigkeit versteht die Privathaftpflicht ein Schaden, der z.B. durch mangelnde Sorgfalt entstanden ist. Solche Schäden sind nicht bei der privaten Haftpflicht vom Versicherungsumfang ausgeschlossen, sondern bei vielen weiteren Versicherungsarten.

  • Die Private Haftpflichtversicherung kann zum einen als Einzelversicherung oder aber auch als Privat Haftpflicht für Familien abgeschlossen werden. Meist ist die Privathaftpflicht als Versicherung für Familien im Verhältnis viel günstiger und da man heute nicht mehr auf eine privat Haftpflicht verzichten kann, bietet sich immer der Tarif für Familien an.

  • Die Folgeprämie sind in der Privat Haftpflicht sowie in anderen Versicherungsarten die Beiträge, die nach dem Erstbeitrag bezahlt werden. Zahlt der Versicherungsnehmer der privaten Haftpflicht diese Prämien nicht, befindet er sich im Folgeprämienverzug. Bleibt der Versicherungsnehmer der Privathaftpflicht im Folgeprämienverzug, ist nach einer Fristsetzung, der Versicherer nicht mehr in der Leistungspflicht. Dies gilt für die Private Haftpflichtversicherung, sowie für alle Versicherungsarten.

Übersicht zum Buchstaben G

  • Die Gefährdungshaftung ist als Haftung ohne Verschulden bekannt. Darunter zu verstehen ist beispielsweise, dass man als Fahrzeughalter bereits dann haftet, wenn durch den Betrieb des Fahrzeugs ein Schaden verursacht wird. Auch bei der Privat Haftpflicht gibt es eine Gefährdungshaftung. Wie diese sich in der privaten Haftpflicht verhält, muss den Versicherungsbedungen der Privathaftpflicht und der Police für die Private Haftpflichtversicherung entnommen werden.

  • In der Privat Haftpflicht und auch bei allen anderen Versicherungen ist ein Geschädigter immer die Person, die Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer einer privat Haftpflicht geltend machen kann, sofern die Ansprüche gerechtfertigt sind. Damit ist ein Geschädigter derjenige, der durch die Private Haftpflichtversicherung des Schädigers einen finanziellen Ausgleich von dessen Privathaftpflicht bekommt.

  • Die Private Haftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung nur dann, wenn sie auch gerechtfertigt ist. Dabei sind beispielsweise Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, vom Versicherungsumfang der Privat Haftpflicht ausgeschlossen. Grobe Fahrlässigkeit in der Privathaftpflicht liegt immer dann vor, wenn jemand die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Ist dies der Fall, steht die private Haftpflicht nicht in der Leistungspflicht.

Übersicht zum Buchstaben H

  • Haus- oder Grundstückseigentümer benötigen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, da sie für Schäden, die durch sein Eigentum entstehen, haften. Diese Schäden gleicht nicht die Private Haftpflichtversicherung aus, denn die Privat Haftpflicht kommt für Schäden auf, die man persönlich einem Dritten zufügt. Daher müssen Eigentümer neben der Privathaftpflicht die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, die oftmals zusammen mit einer privat Haftpflicht abgeboten wird.

    Unseren Onlinerechner zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht finden Sie hier : http://www.haftpflichtversicherung-vergleich.net/haushaftpflicht.htm

Übersicht zum Buchstaben J

  • Jäger sind einem besonderen Risiko ausgesetzt und müssen daher zusätzlich zu einer Privat Haftpflicht eine spezielle Jagdhaftpflichtversicherung abschließen. Wie die Private Haftpflichtversicherung auch tritt die Jagdhaftpflichtversicherung für Schäden ein, die aus der Tätigkeit als Jäger resultieren. Derartige Schäden werden jedoch nicht durch die Privathaftpflicht abgesichert, sodass alleinige eine privat Haftpflicht keinen ausreichenden Versicherungsschutz bietet.

    Mehr zur Jagdhaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.haftpflichtversicherung-vergleich.net/jagdhaftpflicht.htm

Übersicht zum Buchstaben K

  • Kausalität bezeichnet Beziehungen zwischen Ursachen und Wirkungen und ist im Bezug auf die Private Haftpflichtversicherung bei Beschreibungen des Hergangs eines Schadensfalls zu finden. Die Kausalität in der Privat Haftpflicht klärt, ob sich ein Schaden so zugetragen hat und ob die Privathaftpflicht in der Leistungspflicht ist. Ist ein Hergang unlogisch, ist die privat Haftpflicht nicht oder nur eingeschränkt in der Leistungspflicht.

  • Kündigung durch den Vorversicherer bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft ihrem Versicherungsnehmer eine Kündigung z.B. der Privat Haftpflicht ausspricht. Unter besonderen Umständen kann es vorkommen, dass die Private Haftpflichtversicherung eine Kündigung ausspricht, z.B. wenn herauskommt, dass der Versicherungsnehmer einen Schaden der Privathaftpflicht gemeldet hat, der nicht passiert ist. Versicherungsbetrug ist in der privaten Haftpflicht der häufigste Grund für eine Kündigung durch den Vorversicherer.

Übersicht zum Buchstaben L

  • Nicht nur eine Lebensversicherung bietet zahlreiche Vorteile für Versicherungsnehmer. Vor allem für Rentner kann beispielsweise eine Leibrentenversicherung vorteilhaft sein. Es handelt sich dabei um eine mit privaten Mitteln finanzierte, lebenslange Rente. Die Leibrentenversicherung kann beim Versicherungsanbieter erworben werden, das Vermögen wird in eine Rentenleistung "umgewandelt" und stellt somit eine optimale, dauerhafte Absicherung dar.

Übersicht zum Buchstaben M

  • Unter Mietsachschäden versteht man Schäden, die an gemieteten Sachen entstanden sind. In der Privat Haftpflicht sind derartige Schäden nur dann mitversichert, wenn es sich um Beschädigungen an gemieteten Wohnräumen handelt. Dabei umfasst der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht auch Nebengebäude. In welchem Umfang Mietsachschäden in der privaten Haftpflicht enthalten sind, entnimmt man den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Police für die Private Haftpflichtversicherung.

  • Durch eine Versicherung, wie beispielsweise der Privathaftpflicht kann nicht nur eine Person versichert werden, sondern mehrere. Diese weiteren Personen nennt die Private Haftpflichtversicherung sowie andere Versicherungsarten auch, mitversicherter Personenkreis. Wichtig ist dabei zu wissen, dass dabei in der Privat Haftpflicht der mitversicherte Personenkreis namentlich in der Police der privaten Haftpflicht genannt werden muss, um den Versicherungsschutz zu genießen.

Übersicht zum Buchstaben N

  • Die Nachhaftung sind gesetzliche Tatbestände, bei denen die Haftung einer Person über den Zeitpunkt der Gefahrübertragung hinausgeht. Üblich ist die Nachhaftung im Zusammenhang mit der Privat Haftpflicht. In der privat Haftpflicht sind Vermögensschäden mit abgesichert, sodass bei einer Nachhaftung die Absicherung durch die Private Haftpflichtversicherung über die Laufzeit des Vertrags der Privathaftpflicht hinausgeht.

  • Unter der Neupreisentschädigung versteht man, dass der Versicherer einen Schaden zum Neupreis ersetzt. Wird beispielsweise die Private Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen und es ist eine Neupreisentschädigung vorgesehen, dann ersetzt die Privat Haftpflicht den beschädigten Gegenstand zum Neupreis. Nicht jede Privathaftpflicht enthält den Passus der Neupreisentschädigung, sodass man die Vertragsbedingungen der privaten Haftpflicht genau studieren sollte.

Übersicht zum Buchstaben O

  • Unter Obliegenheiten sind besondere Pflichten zu verstehen, die dem Versicherungsnehmer einer Privat Haftpflicht, oder einer anderen Versicherungsart, durch Gesetze oder den Vertrag für die Private Haftpflichtversicherung auferlegt wurden. Kommt der Versicherungsnehmer der Privathaftpflicht seinen Obliegenheiten nicht nach, zieht dies negative Folgen nach sich, z.B. dass die privat Haftpflicht einen Schaden nicht bezahlen muss.

  • Öltankbesitzer sollten eine Öltank- und Gewässerschadenhaftpflicht abschließen, denn Schäden durch den Öltank sind nicht durch die Private Haftpflichtversicherung abgesichert. Die Privat Haftpflicht sichert zwar eine Reihe von Schäden ab, jedoch sind Öltankbesitzer einer besonderen Gefahr ausgesetzt, sodass die Privathaftpflicht hier nicht wirkt. Kostengünstiger wird es oftmals, wenn man eine private Haftpflicht zusammen mit einer Öltank- und Gewässerschadenhaftpflicht abschließt.

    Hier gehts zum Onlinevergleich der �ltankversicherungen: http://www.haftpflichtversicherung-vergleich.net/oeltankhaftpflicht.htm

Übersicht zum Buchstaben P

  • In der Privat Haftpflicht versteht man unter Personenschäden die Schäden, die einer Person an ihrem Körper zugefügt werden. In der privaten Haftpflicht sind derartige Schäden mit hohen Summen versichert, da Personenschäden meist hohe Kosten nach sich ziehen. Bei der Privathaftpflicht sollte man daher immer die Summen für Personenschäden im Auge behalten, deren Höhe aus der Police für die Private Haftpflichtversicherung hervorgeht.

Übersicht zum Buchstaben R

  • Durch die Private Haftpflichtversicherung ist der Versicherungsnehmer sowie Partner versichert. Gegen einen Beitragszuschlag kann man in der Privat Haftpflicht Regressansprüche der Sozialversicherungsträger mitversichert. Regressansprüche der Sozialversicherungsträger bedeutet, dass die Eheleute untereinander nicht haften, wenn der Ehepartner einen Personenschaden verursacht. Dies ist nicht immer bei einer Privathaftpflicht der Fall, sodass man die Bedingungen der privaten Haftpflicht gut studieren sollte.

Übersicht zum Buchstaben S

  • Die Private Haftpflichtversicherung versteht unter Sachschäden all die Schäden, die an einer Sache entstanden sind. Je nach Vertragsbedingungen übernimmt die Privat Haftpflicht im Schadenfall die Reparaturkosten der Sachschäden oder aber die Privathaftpflicht ersetzt den Gegenstand zum Neupreis. Wie hoch die Deckungssumme für Sachschäden in der privaten Haftpflicht ist, entnimmt man der Versicherungspolice.

  • Schadenersatz bedeutet, dass man in vollem Umfang einen Schaden ersetzen muss, den man verursacht hat. Durch die Private Haftpflichtversicherung kann man sich diesbezüglich finanziell absichern, denn die Privat Haftpflicht übernimmt im Schadensfall den Schadenersatz. Dabei unterscheidet die Privathaftpflicht Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die bei einem berechtigten Anspruch von der privaten Haftpflicht übernommen werden.

  • Personen, die Schlüsselgewalt haben, sollten zusätzlich zur privat Haftpflicht eine Versicherung für das Schlüsselrisiko & Schlüsselverlust abschließen. Nicht immer ist dieses Risiko automatisch durch die Private Haftpflichtversicherung abgesichert. Gegen einen geringen Aufpreis kann man aber meist das Schlüsselrisiko & Schlüsselverlust in die Privat Haftpflicht aufnehmen. Ohne diesen Zusatz in der Privathaftpflicht müsste man einen Schlüsselverlust und dessen Folgen selbst bezahlen.

  • Unter der Schuldfrage versteht man in der Privat Haftpflicht die Klärung, ob der Versicherungsnehmer wirklich für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Eine Private Haftpflichtversicherung zahlt nicht einfach nur im Schadensfall, sondern prüft vorher, ob die Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer der Privathaftpflicht überhaupt gerechtfertigt sind. Durch die Prüfung der Schuldfrage ist die private Haftpflicht auch eine passive Rechtsschutzversicherung.

  • Die Selbstbeteiligung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer beispielsweise einer Privat Haftpflicht im Schadensfall einen bestimmten Betrag der Schadenssumme selbst bezahlt. Durch die Selbstbeteiligung in der privaten Haftpflicht lassen sich in der Regel die Beiträge für die Private Haftpflichtversicherung enorm senken. Üblich ist dabei eine Selbstbeteiligung in der Privathaftpflicht bei 300 Euro pro Schadensfall.

  • In der Privat Haftpflicht gibt es wie in vielen anderen Versicherungssparten einen Seniorentarif. Für die Private Haftpflichtversicherung bedeutet dies, dass Senioren einen geringeren Beitrag zur Privathaftpflicht bezahlen müssen. Dies ist darin begründet, dass Senioren meist geringeren Gefahren ausgesetzt sind als beispielsweise Familien mit Kindern. Zudem will die private Haftpflicht den geringen Renten so entgegenkommen und einen besonderen Service bieten.

  • Wer als Single eine Private Haftpflichtversicherung abschließt, sollte nach einem Singletarif fragen. Durch den Singletarif senken sich die Beiträge für die Privat Haftpflicht. Dies ist darin begründet, dass ein Single ein geringeres Risiko darstellt, als eine Familie. Daher sind für Singles die Beiträge zur Privathaftpflicht geringer. Welchen Tarif man bei einer bestehenden privaten Haftpflicht gerade hat, entnimmt man der Police.

  • In einer Privat Haftpflicht versteht man unter dem Sonderkündigungsrecht das Recht zur Kündigung außerhalb der vereinbarten Kündigungsfristen. Das Sonderkündigungsrecht in der Privathaftpflicht ist nur dann möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Meist ist dies in der privaten Haftpflicht dann der Fall, wenn die Private Haftpflichtversicherung einen Schaden reguliert hat, in dessen Folge die Beiträge zur Versicherung steigen.

Übersicht zum Buchstaben V

  • Jeden Versicherungsnehmer einer privaten Haftpflicht trifft die Verkehrssicherungspflicht. Unter der Verkehrssicherungspflicht versteht die Private Haftpflichtversicherung, dass der Versicherungsnehmer dafür Sorge tragen muss, dass keine Gefahrenquellen entstehen. Kommt der Versicherungsnehmer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach, kann die Privat Haftpflicht unter Umständen leistungsfrei gestellt werden. Wie es sich im Einzelfall verhält, entnimmt man der Police der Privathaftpflicht.

  • In der Privathaftpflicht ist neben dem Personen- und Sachschaden auch der Vermögensschaden versichert. Die Private Haftpflichtversicherung versteht unter dem Vermögensschaden den Fall, dass ein Geschädigter einen finanziellen Nachteil hat, weil der Schädiger ihm einen Schaden zugefügt hat. Der Vermögensschaden ist in der Privat Haftpflicht nur versichert, wenn ihm ein Sach- oder Personenschaden vorausging. Reine Vermögensschäden übernimmt die private Haftpflicht nicht.

    Unser Vergleichsrechner der Verm�gensschadenhaftpflicht finden Sie hier : http://www.haftpflichtversicherung-vergleich.net/vermoegensschadenhaftpflicht.htm

  • Verschuldenshaftung ist die gesetzliche Bestimmung, dass jeder zum Schadenersatz verpflichtet ist. Dagegen kann man sich durch die Private Haftpflichtversicherung absichern. Die Privat Haftpflicht tritt ein, wenn man einen Schaden zugefügt hat. Da die Versicherungssummen wichtig sind, sollten sie in der Privathaftpflicht hoch genug gewählt werden. Bevor die privat Haftpflicht aber zahlt, klärt sie, ob der Versicherungsnehmer wirklich der Verschuldenshaftung unterliegt.

  • In der Privathaftpflicht versteht man unter den Versicherungsbedingungen die Rahmenfaktoren, unter denen die Private Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Versicherungsbedingungen gibt es aber nicht nur in der Privat Haftpflicht, sondern in allen Versicherungsarten. Welche Versicherungsbedingungen bei der privat Haftpflicht Gültigkeit haben, entnimmt man der jeweiligen Police sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaft.

  • Unter der Versicherungssumme versteht man die Summe, die die Versicherung im Schadensfall bezahlt. Bei der Privathaftpflicht ist dies die Summe, die für einen Sachschaden an den Geschädigten gezahlt wird. Die Private Haftpflichtversicherung übernimmt auch Personen- und Vermögensschäden, für die es in der Privat Haftpflicht ebenfalls eine bestimmte Versicherungssumme gibt. Meist beträgt die Versicherungssumme in der privaten Haftpflicht mehrere Millionen Euro.

  • Die Vertragslaufzeit gibt bei der Privat Haftpflicht ebenso wie bei allen anderen Versicherungen die Zeit an, in der der Versicherungsnehmer versichert ist. Bei der privaten Haftpflicht ist die Vertragslaufzeit meist auf ein Jahr begrenzt. Wird innerhalb dieses Jahres die Private Haftpflichtversicherung nicht durch den Versicherungsnehmer gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit der Privathaftpflicht automatisch um ein weiteres Jahr.

  • Unter dem Vorsatz versteht man, dass ein Schaden mit Absicht herbeigeführt wurde. Die Private Haftpflichtversicherung schließt grundsätzlich den Vorsatz aus der Deckung aus. Damit kommt die Privat Haftpflicht nicht für Schäden auf, die vorsätzlich entstanden sind. Daher überprüft die Privathaftpflicht auch alle Schadensforderungen, ob hier fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde. Ist dies der Fall, spricht die privat Haftpflicht von Versicherungsbetrug.

Übersicht zum Buchstaben W

  • Von Widerrechtlichkeit ist bei der Privat Haftpflicht die Rede, wenn die Rechtsgüter eines anderen ohne Rechtfertigungsgründe verletzt wurden. Unter Rechtfertigungsgründen versteht die Private Haftpflichtversicherung Notwehr, Notstand und Selbsthilfe. In diesem Fall muss die Privathaftpflicht nicht leisten. Widerrechtlichkeit liegt auch dann vor, wenn der Geschädigte der Beschädigung seines Eigentums zustimmt. Auch dann ist die privat Haftpflicht nicht in der Leistungspflicht.