Absolute Ausschlüsse
Bei der Privathaftpflicht versteht man unter absolute Ausschlüsse bestimmte Gefahren, die von einer Versicherung nicht mit in den Versicherungsumfang der privaten Haftpflicht aufgenommen werden. So versichert die Private Haftpflichtversicherung beispielsweise keine Schäden, die durch Vorsatz entstanden sind. Des Weiteren übernimmt die Private Haftpflicht auch keine Ansprüche von mitversicherten Angehörigen.






