Abwasserschäden
Für Abwasserschäden ist die Private Haftpflichtversicherung nicht zuständig. Da die Privat Haftpflicht nur die Schäden übernimmt, die man einem anderen zufügt. Daher kommt für Abwasserschäden nicht die Privathaftpflicht in Frage, sondern die Grundbesitzer-Haftpflicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Abwässerschäden durch das Haus- und Grundbesitzerrisiko mit in die private Haftpflicht aufzunehmen.






