Amtshaftpflicht
Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes unterliegen einer besonderen Haftung und müssen hier zu ihrer Privat Haftpflicht noch eine Amtshaftpflicht abschließen. Durch die Private Haftpflichtversicherung ist man gegen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden finanziell abgesichert. Die Amtshaftpflicht versichert zusätzlich zur Privathaftpflicht Schäden, die der Versicherte seinem Dienstherrn zugefügt hat. Die Amthaftpflicht wird oft in Kombination mit der privaten Haftpflicht angeboten.






