Aufsichtspflicht
Bestimmte Berufsgruppen haben eine Aufsichtpflicht, z.B. Lehrer, die sie durch eine spezielle Haftpflichtversicherung absichern müssen. Die Private Haftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden aus dieser Aufsichtspflicht. So muss ein Lehrer neben der Privat Haftpflicht eine sog. Berufs-Haftpflichtversicherung abschließen. Nicht selten wird diese Versicherung in Kombination mit der Privathaftpflicht angeboten. Durch Berufshaftpflicht und privat Haftpflicht ist dann ein umfassender Versicherungsschutz gegeben.






