Ausfalldeckung
In der Privat Haftpflicht versteht man unter Ausfalldeckung die Absicherung von eigenen Schadensersatzforderungen. Sinnvoll ist die Ausfalldeckung in der Privathaftpflicht, wenn der Schuldige seiner Schadensregulierungspflicht nicht nachkommt. Dies ist der Fall, wenn der Schuldige selbst keine Private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und ihm persönlich keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. In vielen Tarifen der privaten Haftpflicht ist die Ausfalldeckung automatisch enthalten.






