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Private Haftpflichtversicherung Lexikon

 

Bagatellschaden

Im Rahmen der Privat Haftpflicht sowie bei weiteren Versicherungsarten versteht man unter einem Bagatellschaden einen Schaden, dessen Instandsetzungskosten unter 700 Euro liegen. Aufgrund der Schadenminderungspflicht kann die gegnerische Privathaftpflicht dann die Schadensregulierung verweigern. Um einen Bagatellschaden bei der privaten Haftpflicht geltend zu machen, reicht meist ein Kostenvoranschlag aus. Selten entsendet die Private Haftpflichtversicherung dann noch einen Gutachter.

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