Beladeschaden
Ein Beladeschaden kann eintreten, wenn man für jemanden etwas transportiert und dieser Gegenstand kaputt geht. In diesem Fall tritt die Private Haftpflichtversicherung ein, wenn der Gegenstand trotz entsprechender Sicherung kaputt gegangenen ist. Die Privat Haftpflicht tritt nicht ein, wenn der Gegenstand nicht ordnungsgemäß gesichert wurde. In wie weit die Privathaftpflicht einen Beladeschaden absichert, entnimmt man den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der privat Haftpflicht.






