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Private Haftpflichtversicherung Lexikon

 

Deliktunfähige Kinder

Generell und somit auch in der Privat Haftpflicht versteht man unter deliktunfähige Kinder alle Personen, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben. Bezieht man deliktunfähige Kinder auf die Private Haftpflichtversicherung, dann werden sie automatisch in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Deliktunfähige Kinder können für ihre Taten nicht verantwortlich gemacht werden und zudem keine eigene privat Haftpflicht abschließen.

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