Diensthaftpflicht
Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst benötigen neben der Privat Haftpflicht eine besondere Diensthaftpflicht, denn in Ausübung ihrer Berufstätigkeit haften diese Personen persönlich. Jedoch sind die Haftungen nicht durch die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt, sodass die Diensthaftpflicht erforderlich wird. Sie ersetzt aber in keinem Fall eine Privathaftpflicht. So muss man grundsätzlich die Diensthaftpflicht als Zusatzversicherung zur privat Haftpflicht ansehen.






