Eheähnliche Lebensgemeinschaft
Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft besteht, wenn Paare zusammen leben, aber nicht verheiratet sind. Steuerlich werden sie nicht einer Ehe gleichgestellt, aber im Bezug auf die Private Haftpflichtversicherung. So kann eine eheähnliche Lebensgemeinschaft sich in einer Privat Haftpflicht versichern. Dies hat den Vorteil, dass nicht beide Partner eine eigene Privathaftpflicht abschließen müssen, sondern eine private Haftpflicht, die eigentlich für Familien gedacht ist.






