Fahrlässigkeit
Durch die Private Haftpflichtversicherung sind einige bestimmte Schäden ausgeschlossen. So gehören Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind, nicht mit zum Versicherungsumfang der Privat Haftpflicht. Unter der Fahrlässigkeit versteht die Privathaftpflicht ein Schaden, der z.B. durch mangelnde Sorgfalt entstanden ist. Solche Schäden sind nicht bei der privaten Haftpflicht vom Versicherungsumfang ausgeschlossen, sondern bei vielen weiteren Versicherungsarten.
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