Folgeprämienverzug
Die Folgeprämie sind in der Privat Haftpflicht sowie in anderen Versicherungsarten die Beiträge, die nach dem Erstbeitrag bezahlt werden. Zahlt der Versicherungsnehmer der privaten Haftpflicht diese Prämien nicht, befindet er sich im Folgeprämienverzug. Bleibt der Versicherungsnehmer der Privathaftpflicht im Folgeprämienverzug, ist nach einer Fristsetzung, der Versicherer nicht mehr in der Leistungspflicht. Dies gilt für die Private Haftpflichtversicherung, sowie für alle Versicherungsarten.
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