Gefährdungshaftung
Die Gefährdungshaftung ist als Haftung ohne Verschulden bekannt. Darunter zu verstehen ist beispielsweise, dass man als Fahrzeughalter bereits dann haftet, wenn durch den Betrieb des Fahrzeugs ein Schaden verursacht wird. Auch bei der Privat Haftpflicht gibt es eine Gefährdungshaftung. Wie diese sich in der privaten Haftpflicht verhält, muss den Versicherungsbedungen der Privathaftpflicht und der Police für die Private Haftpflichtversicherung entnommen werden.






