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Private Haftpflichtversicherung Lexikon

 

Geschädigter

In der Privat Haftpflicht und auch bei allen anderen Versicherungen ist ein Geschädigter immer die Person, die Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer einer privat Haftpflicht geltend machen kann, sofern die Ansprüche gerechtfertigt sind. Damit ist ein Geschädigter derjenige, der durch die Private Haftpflichtversicherung des Schädigers einen finanziellen Ausgleich von dessen Privathaftpflicht bekommt.

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