Grobe Fahrlässigkeit
Die Private Haftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung nur dann, wenn sie auch gerechtfertigt ist. Dabei sind beispielsweise Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, vom Versicherungsumfang der Privat Haftpflicht ausgeschlossen. Grobe Fahrlässigkeit in der Privathaftpflicht liegt immer dann vor, wenn jemand die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Ist dies der Fall, steht die private Haftpflicht nicht in der Leistungspflicht.






