Kündigung durch den Vorversicherer
Kündigung durch den Vorversicherer bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft ihrem Versicherungsnehmer eine Kündigung z.B. der Privat Haftpflicht ausspricht. Unter besonderen Umständen kann es vorkommen, dass die Private Haftpflichtversicherung eine Kündigung ausspricht, z.B. wenn herauskommt, dass der Versicherungsnehmer einen Schaden der Privathaftpflicht gemeldet hat, der nicht passiert ist. Versicherungsbetrug ist in der privaten Haftpflicht der häufigste Grund für eine Kündigung durch den Vorversicherer.






