Mietsachschäden
Unter Mietsachschäden versteht man Schäden, die an gemieteten Sachen entstanden sind. In der Privat Haftpflicht sind derartige Schäden nur dann mitversichert, wenn es sich um Beschädigungen an gemieteten Wohnräumen handelt. Dabei umfasst der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht auch Nebengebäude. In welchem Umfang Mietsachschäden in der privaten Haftpflicht enthalten sind, entnimmt man den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Police für die Private Haftpflichtversicherung.






