Neupreisentschädigung
Unter der Neupreisentschädigung versteht man, dass der Versicherer einen Schaden zum Neupreis ersetzt. Wird beispielsweise die Private Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen und es ist eine Neupreisentschädigung vorgesehen, dann ersetzt die Privat Haftpflicht den beschädigten Gegenstand zum Neupreis. Nicht jede Privathaftpflicht enthält den Passus der Neupreisentschädigung, sodass man die Vertragsbedingungen der privaten Haftpflicht genau studieren sollte.






