Regressansprüche der Sozialversicherungsträger
Durch die Private Haftpflichtversicherung ist der Versicherungsnehmer sowie Partner versichert. Gegen einen Beitragszuschlag kann man in der Privat Haftpflicht Regressansprüche der Sozialversicherungsträger mitversichert. Regressansprüche der Sozialversicherungsträger bedeutet, dass die Eheleute untereinander nicht haften, wenn der Ehepartner einen Personenschaden verursacht. Dies ist nicht immer bei einer Privathaftpflicht der Fall, sodass man die Bedingungen der privaten Haftpflicht gut studieren sollte.






