Übersicht zum Buchstaben S

  • Die Private Haftpflichtversicherung versteht unter Sachschäden all die Schäden, die an einer Sache entstanden sind. Je nach Vertragsbedingungen übernimmt die Privat Haftpflicht im Schadenfall die Reparaturkosten der Sachschäden oder aber die Privathaftpflicht ersetzt den Gegenstand zum Neupreis. Wie hoch die Deckungssumme für Sachschäden in der privaten Haftpflicht ist, entnimmt man der Versicherungspolice.

  • Schadenersatz bedeutet, dass man in vollem Umfang einen Schaden ersetzen muss, den man verursacht hat. Durch die Private Haftpflichtversicherung kann man sich diesbezüglich finanziell absichern, denn die Privat Haftpflicht übernimmt im Schadensfall den Schadenersatz. Dabei unterscheidet die Privathaftpflicht Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die bei einem berechtigten Anspruch von der privaten Haftpflicht übernommen werden.

  • Personen, die Schlüsselgewalt haben, sollten zusätzlich zur privat Haftpflicht eine Versicherung für das Schlüsselrisiko & Schlüsselverlust abschließen. Nicht immer ist dieses Risiko automatisch durch die Private Haftpflichtversicherung abgesichert. Gegen einen geringen Aufpreis kann man aber meist das Schlüsselrisiko & Schlüsselverlust in die Privat Haftpflicht aufnehmen. Ohne diesen Zusatz in der Privathaftpflicht müsste man einen Schlüsselverlust und dessen Folgen selbst bezahlen.

  • Unter der Schuldfrage versteht man in der Privat Haftpflicht die Klärung, ob der Versicherungsnehmer wirklich für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Eine Private Haftpflichtversicherung zahlt nicht einfach nur im Schadensfall, sondern prüft vorher, ob die Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer der Privathaftpflicht überhaupt gerechtfertigt sind. Durch die Prüfung der Schuldfrage ist die private Haftpflicht auch eine passive Rechtsschutzversicherung.

  • Die Selbstbeteiligung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer beispielsweise einer Privat Haftpflicht im Schadensfall einen bestimmten Betrag der Schadenssumme selbst bezahlt. Durch die Selbstbeteiligung in der privaten Haftpflicht lassen sich in der Regel die Beiträge für die Private Haftpflichtversicherung enorm senken. Üblich ist dabei eine Selbstbeteiligung in der Privathaftpflicht bei 300 Euro pro Schadensfall.

  • In der Privat Haftpflicht gibt es wie in vielen anderen Versicherungssparten einen Seniorentarif. Für die Private Haftpflichtversicherung bedeutet dies, dass Senioren einen geringeren Beitrag zur Privathaftpflicht bezahlen müssen. Dies ist darin begründet, dass Senioren meist geringeren Gefahren ausgesetzt sind als beispielsweise Familien mit Kindern. Zudem will die private Haftpflicht den geringen Renten so entgegenkommen und einen besonderen Service bieten.

  • Wer als Single eine Private Haftpflichtversicherung abschließt, sollte nach einem Singletarif fragen. Durch den Singletarif senken sich die Beiträge für die Privat Haftpflicht. Dies ist darin begründet, dass ein Single ein geringeres Risiko darstellt, als eine Familie. Daher sind für Singles die Beiträge zur Privathaftpflicht geringer. Welchen Tarif man bei einer bestehenden privaten Haftpflicht gerade hat, entnimmt man der Police.

  • In einer Privat Haftpflicht versteht man unter dem Sonderkündigungsrecht das Recht zur Kündigung außerhalb der vereinbarten Kündigungsfristen. Das Sonderkündigungsrecht in der Privathaftpflicht ist nur dann möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Meist ist dies in der privaten Haftpflicht dann der Fall, wenn die Private Haftpflichtversicherung einen Schaden reguliert hat, in dessen Folge die Beiträge zur Versicherung steigen.

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