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Private Haftpflichtversicherung Lexikon

 

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer beispielsweise einer Privat Haftpflicht im Schadensfall einen bestimmten Betrag der Schadenssumme selbst bezahlt. Durch die Selbstbeteiligung in der privaten Haftpflicht lassen sich in der Regel die Beiträge für die Private Haftpflichtversicherung enorm senken. Üblich ist dabei eine Selbstbeteiligung in der Privathaftpflicht bei 300 Euro pro Schadensfall.

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