Sonderkündigungsrecht
In einer Privat Haftpflicht versteht man unter dem Sonderkündigungsrecht das Recht zur Kündigung außerhalb der vereinbarten Kündigungsfristen. Das Sonderkündigungsrecht in der Privathaftpflicht ist nur dann möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Meist ist dies in der privaten Haftpflicht dann der Fall, wenn die Private Haftpflichtversicherung einen Schaden reguliert hat, in dessen Folge die Beiträge zur Versicherung steigen.






