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Private Haftpflichtversicherung Lexikon

 

Verkehrssicherungspflicht

Jeden Versicherungsnehmer einer privaten Haftpflicht trifft die Verkehrssicherungspflicht. Unter der Verkehrssicherungspflicht versteht die Private Haftpflichtversicherung, dass der Versicherungsnehmer dafür Sorge tragen muss, dass keine Gefahrenquellen entstehen. Kommt der Versicherungsnehmer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach, kann die Privat Haftpflicht unter Umständen leistungsfrei gestellt werden. Wie es sich im Einzelfall verhält, entnimmt man der Police der Privathaftpflicht.

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