Vermögensschaden
In der Privathaftpflicht ist neben dem Personen- und Sachschaden auch der Vermögensschaden versichert. Die Private Haftpflichtversicherung versteht unter dem Vermögensschaden den Fall, dass ein Geschädigter einen finanziellen Nachteil hat, weil der Schädiger ihm einen Schaden zugefügt hat. Der Vermögensschaden ist in der Privat Haftpflicht nur versichert, wenn ihm ein Sach- oder Personenschaden vorausging. Reine Vermögensschäden übernimmt die private Haftpflicht nicht.






