Vorsatz
Unter dem Vorsatz versteht man, dass ein Schaden mit Absicht herbeigeführt wurde. Die Private Haftpflichtversicherung schließt grundsätzlich den Vorsatz aus der Deckung aus. Damit kommt die Privat Haftpflicht nicht für Schäden auf, die vorsätzlich entstanden sind. Daher überprüft die Privathaftpflicht auch alle Schadensforderungen, ob hier fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde. Ist dies der Fall, spricht die privat Haftpflicht von Versicherungsbetrug.






