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Private Haftpflichtversicherung Lexikon

 

Widerrechtlichkeit

Von Widerrechtlichkeit ist bei der Privat Haftpflicht die Rede, wenn die Rechtsgüter eines anderen ohne Rechtfertigungsgründe verletzt wurden. Unter Rechtfertigungsgründen versteht die Private Haftpflichtversicherung Notwehr, Notstand und Selbsthilfe. In diesem Fall muss die Privathaftpflicht nicht leisten. Widerrechtlichkeit liegt auch dann vor, wenn der Geschädigte der Beschädigung seines Eigentums zustimmt. Auch dann ist die privat Haftpflicht nicht in der Leistungspflicht.

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