Öltank-Haftpflichtversicherung unbedingt nötig?
„Ölkrise“ einmal anders: eine umfassende Vorsorge ist ein unbedingtes „Muss“
Nicht erst seit solch‘ verheerenden Katastrophen wie jene im Golf von Mexiko weiß man, dass im Fall von auslaufendem Öl gravierende Kosten auf die Betreiber zukommen. Von den unsagbaren Umweltschäden einmal ganz abgesehen. Aus diesem Grund ist es nicht weiter verwunderlich, dass es bereits seit Jahren entsprechende Formen der Absicherung auch für die Inhaber von Öltanks gibt. Aber darüber hinaus sind insbesondere Privatleute, die ihr Zuhause mit so genannten „fossilen Brennstoffen“ wie Öl heizen, stets gut beraten, für den Fall eines möglichen Auslaufens von Öl explizit vorzusorgen.
Schwere Umweltbeeinträchtigungen durch auslaufendes Öl können zum Beispiel durch undichte Verschlüsse, durch defekte Leitungen oder auch durch Lecks am Tankbehältnis ausgelöst werden. Überdies können auch aggressiv einwirkende Bodenbestandteile, hohe Grundwasserstände oder gar Beschädigungen am Tankbehälter (bei unterirdischen Tanks) für entsprechende Schäden im Erdreich verantwortlich sein.
Aufwändige Rettungsmaßnahmen, die Beratung durch Gutachter, erforderliche Ausbaggerarbeiten, das Abfahren und Entsorgen des vom Öl verseuchten Erdreiches kosten Geld. Insbesondere die damit verbundenen, behördlichen Maßnahmen sind mit einem nicht unerheblichen, finanziellen Aufwand verbunden. Weitere Folgen können in diesem Zusammenhang langwierige, polizeiliche Ermittlungen (wegen Umweltverschmutzung) oder andere umfassende, strafrechtliche Aktionen sein. Dass darüber hinaus meist hohe Schadensersatzansprüche an den Verursacher gestellt werden, versteht sich ebenfalls von selbst. Eine fundierte Öltankversicherung bzw. eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist demzufolge für Inhaber von Öltanks in der heutigen Zeit unverzichtbar.
Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung deckt sowohl mögliche, entstehende Rettungskosten, aber auch das Gewässerschaden-Risiko in vollem Umfang ab. Zudem wird nicht nur die Haftpflicht nach §22 des WHG vollends erfüllt, sondern sämtliche damit einhergehenden, gesetzlichen Richtlinien, die sich auf die privatrechtlichen Gegebenheiten beziehen, werden abgedeckt.
Die Öltank-Haftpflichtversicherung wiederum übernimmt die Kosten, welche für etwaige Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, aber auch die weitergehende Überprüfung möglicher Ansprüche gegen den Inhaber des Öltanks. Des Weiteren ist diese unverzichtbare Form der Absicherung sogar als eine Art Rechtsschutzversicherung zu betrachten, für den Fall, dass ein Prozess unausweichlich ist. Des Weiteren deckt die Öltank-Haftpflichtversicherung selbst die Kosten zur Abwehr möglicher, nicht gerechtfertigter Schadensersatzforderungen ab.
Sofern keine Schadensursachen gegen den Öltankbetreiber bestehen oder keine Schadensersatzansprüche gegen diesen im Raum stehen, greift der Versicherungsschutz unmittelbar nach Abschluss des Versicherungsvertrages.