Kinder in der privaten Haftpflichtversicherung
Gerade für frischgebackene Eltern stellt sich häufig die Frage nach der Notwendigkeit des Abschlusses eigener Versicherungen für ihr Kind. Wie wichtig dieses Thema ist, lässt sich daran erkennen, dass es auch in den Printmedien immer wieder aufgenommen wird. Erst kürzlich war es auch Thema im Onlineportal der Rheinischen Post.
Zahlreiche Versicherungstypen wurden hier aufgeführt wie etwa die Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder die private Krankenzusatzversicherung. Aber auch die Haftpflichtversicherung wurde in einem Absatz behandelt, allerdings etwas zu kurz.
Denn bei der privaten Haftpflichtversicherung müssen die Eltern auf einige wichtige Punkte achten. In der Regel ist es so, dass private Haftpflichtversicherungen als Familienversicherungen geführt werden. Daher ist es nicht notwendig, die Geburt des Kindes als neuen Versicherungsnehmer bei der Versicherung anzugeben. Empfehlenswert ist es aber dennoch, damit Sie sich im Schadensfall nicht noch mit bürokratischen oder administrativen Daten auseinandersetzen müssen.
Was viele Eltern jedoch nicht wissen, ist die Tatsache, dass Kinder bis 7 Jahre als deliktunfähig eingestuft werden. Sind Sie also bei Freunden zu Besuch und ihr Kleinkind reißt der Freundin die Brille von der Nase, kommen die Versicherungen nicht für den Schaden auf. Sie können sich gütlich mit der Freundin einigen, bleiben aber in jedem Fall auf den Kosten sitzen. Das ist mehr als ärgerlich, denn auf diesen Umstand machen die wenigsten Versicherungen von allein aufmerksam. Sie sollten es daher nicht versäumen, ihre Versicherung anzuschreiben und um Information hinsichtlich der Behandlung von Kleinkindern zu bitten. Sollte es tatsächlich so sein, dass die Versicherung bei Kleinkindern nicht zahlt, ist es ratsam, sich nach einer neuen privaten Haftpflichtversicherung umzusehen. Denn nur so können Sie auch im Schadensfall gelassen reagieren.
Die Altersgrenze von 7 Jahren wird übrigens hinsichtlich der Schäden im Straßenverkehr noch überschritten. Hier gelten Kinder erst ab 10 Jahren als deliktfähig.
Quelle: www.rp-online.de