Wer zahlt, wenn der Schlüssel verloren geht?
Viele Mitarbeiter von kleinen und mittelgroßen Firmen haben einen Schlüssel für das Unternehmen. Sei es für die Fabrikationsräume oder die Büros, damit man auch am Wochenende gerne mal eine Stunde arbeiten kann oder eben morgens der erste Mitarbeiter, der da ist, aufschließt, gibt es Mitarbeiter, die einen Schlüssel ihr eigen nennen. Doch was geschieht eigentlich, wenn solch ein Schlüssel verloren wird?
Wie in vielen Fällen bei der Versicherung kommt es drauf an, was wann und durch wen passiert ist. Je nach Lage des Falls gibt es unter Umständen eine Versicherung, die den Schaden übernimmt. Denn nicht selten ist es ja nicht einfach nur ein Schlüssel. Mindestens ein Zylinder muss getauscht werden, manchmal sogar eine ganze Schließanlage. Und wenn der Schlüssel schon missbraucht wurde, um sich beispielsweise Zugang zu einer Arztpraxis oder einer Apotheke zu verschaffen, dann wird der Schaden richtig teuer.
Wichtig zu wissen ist es zum Beispiel, dass alle Haftpflichtversicherungen so ausgelegt sind, dass nur die Schäden reguliert werden, die dritten Personen entstanden sind, nicht aber einem selber. So haftet die Betriebshaftpflichtversicherung zum Beispiel dann, wenn der Arzt den Schlüssel für die gemieteten Praxisräume verliert. Kompliziert wird es dann, wenn eine Mitarbeiterin den Schlüssel verliert. Denn auch nur dann, wenn die Räume angemietet sind, haftet die Betriebshaftpflichtversicherung. Befinden sich die Räume im Eigentum des Arztes, kann es sein, dass die private Haftpflichtversicherung der Mitarbeiter einspringt. Das ist aber nur dann der Fall, wenn das sogenannte Dienstschlüsselrisiko mitversichert ist.
Wer also die Schlüssel für das Unternehmen erhält, der sollte sich in jedem Fall finanziell absichern. Viele Versicherungen bieten das gegen ein geringes Zusatzentgelt an – man muss halt nur nachfragen.
Quelle: http://www.aerztezeitung.de/news/article/649782/schluessel-weg-welcher-versicherer-zahlt.html