Gefahrenquelle Grill: Wohl dem, der eine Haftpflichtversicherung sein Eigen nennt
Die warmen Sonnenstrahlen des Frühlings locken immer mehr Menschen in die freie Natur oder den eigenen Garten hinaus. Da kann endlich wieder nach Herzenslust gegrillt werden. Was viele dabei vergessen: Grillunfälle sind gar nicht mal so selten. Das bestätigen aktuelle Zahlen der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin e.V. Dort heißt es, dass es beim Grillen jährlich zu mehr als 4.000 Unfällen kommt, in 500 Fällen weisen die Opfer sogar schwere bis schwerste Verletzungen auf.
Allzu schnell ist es geschehen: Der hohe Alkoholkonsum, die ausgelassene Stimmung bei der Gartenparty mit Freunden – da kann der Grill schon mal in Vergessenheit geraten. Experten warnen deshalb vor dem Einsatz flüssiger Brandbeschleuniger und setzen auf einen festen Stand des Grills, sowie den Verzicht auf Alkohol beim Grillmeister. Doch auch dann lassen sich Unfälle nicht ganz ausschließen.
Wer kommt für die Schäden auf?
Diese Frage ist dann oftmals entscheidend, wenn es um Personenschäden geht. Verletzungen und Verbrennungen können massive Kosten mit sich bringen, nicht alleine das Schmerzensgeld, sondern auch die Kosten für die Behandlung und einen unter Umständen entstandenen Verdienstausfall sind hierbei denkbar.
Schnell kommen da auf den Verursacher, der laut BGB haften muss, Kosten im fünf- bis sechsstelligen Bereich, teils sogar noch höher, zu. Dann ist der gut beraten, der eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Denn diese muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Einzige Voraussetzung: Es darf dem Verursacher des Grillunfalls kein Vorsatz nachgewiesen werden können. In dem Fall leistet nämlich selbst die beste Haftpflichtversicherung nicht.
Schäden an Gartenmöbeln
Beim Grillen kommt es aber nicht immer nur zu Personenschäden. Auch Gartenmöbel können in Mitleidenschaft gezogen werden. Ebenso hier springt die private Haftpflichtversicherung des Verursachers ein. Ausnahmen gelten, wenn der Schaden durch den Besitzer selbst verursacht wurde. In diesem Fall muss er sich an seine Hausratversicherung wenden, die neben den im Haus befindlichen Möbeln auch Gartenmöbel absichert.