Private Haftpflichtversicherung: Aber bitte mit Forderungsausfallschutz
Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Dennoch ist deren Abschluss nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern erfolgt rein auf freiwilliger Basis. Das hat zur Folge, dass ein Drittel der Deutschen immer noch keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Wird man selbst von so einer Person geschädigt, kann das schlimme Folgen haben. Gerade bei Personenschäden oder gesundheitlichen Schäden, die gravierende und langfristige Folgen haben können, kann es zu erheblichen finanziellen Ausfällen kommen. Ist der Schädiger nicht haftpflichtversichert und verfügt auch nicht über ein ausreichendes Vermögen (was die Regel sein dürfte), geht der Geschädigte leer aus.
Forderungsausfalldeckung hilft weiter
Anders sieht es aus, wenn der eigenen Haftpflicht-Police die Forderungsausfalldeckung vereinbart wurde. Denn diese sieht vor, dass geleistet wird. Die eigene Versicherung bezahlt dann den entstandenen Schaden, so als wäre der Verursacher bei ihr versichert. Freilich gibt es hier Einschränkungen und die Versicherungen zahlen nur unter bestimmten Umständen.
So muss der Versicherte alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um den Schadensverursacher zur Zahlung zu bewegen. Das muss mittels rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils nachgewiesen werden. Viele Versicherer leisten auch erst, wenn die Bagatellgrenze überschritten wurde. Das heißt, dass Schäden bis 2.000 oder 2.500 Euro verschmerzt werden müssen, die Versicherung dafür nicht aufkommt.
Wie hoch ist die Forderungsausfalldeckung?
Es gibt allerdings auch rühmliche Ausnahmen, die die Bagatellgrenze weitaus niedriger ansetzen oder gar keine solche vereinbaren. Unterschiede ergeben sich ebenfalls bei der Höhe der Leistung. Die Axa und die Swiss Life übernehmen Schäden, die durch nicht versicherte Dritte verursacht wurden, bis zu zehn Millionen Euro. Die Hannoversche Leben verzichtet dagegen gänzlich auf die Bagatellgrenze – alles jeweils ohne Zusatzkosten. Etwas anders sieht es bei der Cosmos Direkt aus. Hier wird die Forderungsausfalldeckung nur im Tarif Comfortschutz gewährt und selbst dann ist die Leistung auf eine Million Euro begrenzt.
Verbraucher sollten deshalb jetzt ihre Versicherung prüfen, eventuell den Vertrag wechseln. Denn bei älteren Policen wird auf die Forderungsausfalldeckung oft überhaupt nicht eingegangen und selbst bei neuen Verträgen ist sie noch nicht immer mit an Bord.