Tierhalterhaftpflicht – für wen sie sinnvoll ist und was sie leisten sollte
Tiere bereichern das Leben, können aber auch hohe Schäden anrichten. Deshalb gibt es die Tierhalterhaftpflichtversicherung, die Personen-, Sach-und Vermögensschäden absichert.
Katzen, Hunde, Pferde, die Liste der geliebten Haustiere ließe sich unendlich fortführen. Die Besitzer haben große Freude an ihren Tieren, allerdings herrscht nicht immer eitel Sonnenschein. Von einem Tier geht eine Gefahr aus und die kann sich durchaus in Schadensbeträgen im sechs- bis siebenstelligen Bereich niederschlagen. Kleinere Schadensfälle wie zerrissene Hosen sind zwar ärgerlich, können aber noch aus eigener Tasche bezahlt werden. Schwieriger wird es bei komplexen Schadenfällen, die Hund, Katze und Pferd auslösen können. Katzen sind im Allgemeinen über die Privathaftpflichtversicherung ohne zusätzliche Kosten abgesichert, obwohl diese bei Freigang ebenfalls ein hohes Gefahrenpotential mitbringen. Hunde und Pferde müssen dagegen über eine spezielle Tierhaftpflichtversicherung verfügen. In manchen Bundesländern sind derartige Versicherungen bereits vorgeschrieben.
Umso größer das Tier, umso größer der Schaden
Diese Aussage ist weitestgehend zutreffend, obgleich auch ein kleiner Hund einen enormen Schaden verursachen kann, wenn er plötzlich über eine vielbefahrene Straße läuft. Hier handelt es sich aber eher um eine Ausnahmesituation. Eine ungleich höhere Gefahr geht zum Beispiel von einem Pferd aufgrund seiner Größe aus. Schon ein Schritt rückwärts auf der Stallgasse könnte einen gebrochenen Fuß nach sich ziehen, ein Losreißen vom Führstrick einen Schaden von mehreren tausend Euro, sollten Autos oder Zäune zwischen dem Pferd und seinem angestrebten Weg stehen. Schnell kann die Freude am Tier also in eine existenzbedrohende Situation umschlagen, die sich mit einer Tierhalterhaftpflicht vermeiden lässt. Eine Absicherung bis zu einer Schadenssumme von zehn Millionen ist möglich, mindestens eine Million, besser drei Millionen sollten es sein. Die Haftung für Personenschäden ist zumeist auf eine bestimmte Summe begrenzt. Daher lohnt sich ein Blick darauf, bevor man den Versicherungsvertrag abschließt.
Versicherungsschutz auf den eigenen Bedarf anpassen
Wichtig ist ferner die bedarfsgerechte Absicherung. Die Mitversicherung von Schäden, die unter Aufsicht eines sogenannten Tierhüters verursacht werden, könnte ein Thema sein. Der Versicherungsschutz betrifft zwar das Tier, dennoch erstreckt er sich nicht automatisch auf alle Personen, die das Tier betreuen. Wer etwa berufstätig ist und das Gassiführen des Familienhundes mittags dem netten Nachbarn überlässt, sollte vorher in seiner Police nachschauen, ob dafür Versicherungsschutz besteht. Beim Pferd ist die Einbeziehung eines Tierhüters in die Haftpflicht noch wichtiger, da es in der Regel in einem Stall untergebracht ist und nicht permanent vom Besitzer, sondern oft auch vom Stallpersonal versorgt wird.