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Kfz-Haftpflicht: Vorsicht bei zu niedrigen Deckungssummen

Geschrieben von Anett B. am 12. August 2014

In den Urlaub fährt man heute sehr oft mit dem Auto, das tun einer Studie des Deutschen Reiseverbands e.V. zumindest mehr als die Hälfte der Deutschen. Sie sollten aber Obacht geben, weil bei einem Unfall im Ausland nicht zwingend die gleichen Schadenersatz- und Haftpflicht-Ansprüche wie in Deutschland gelten. Nach der Richtlinie 2009/103/EG gibt es zwar EU-weit einheitliche Regelungen, doch sind diese noch nicht von allen Ländern umgesetzt. Diese Regelungen besagen, dass bei Personenschäden mindestens eine Million Euro pro Person oder fünf Millionen Euro unabhängig von der Anzahl geschädigter Personen gezahlt werden müssen. Bei Sachschäden sind es mindestens eine Million Euro je Schadensfall. In Italien aber lagen die Deckungssummen 2013 noch immer bei 2,5 Millionen Euro für Personenschäden, während in

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bei Personenschäden unbegrenzt gezahlt wird. In Luxemburg zahlen die Versicherer sogar für Sachschäden unbegrenzt. Anders sieht es da schon im außereuropäischen Ausland aus. In Weißrussland liegen die Mindestdeckungssummen gerade einmal bei 30.000, in Serbien bei 150.000 Euro.

Auslandsschadenschutzversicherung nutzen

Deutsche Kfz-Versicherer haben das Problem erkannt und bieten ihren Kunden als Zusatzschutz einen Auslandsschadenschutz an. Dieser sorgt dafür, dass Autofahrer den ihnen entstandenen Schaden auch dann ersetzt bekommen, wenn im Land, in dem der Schaden passiert ist, deutlich geringere Deckungssummen greifen.

Ziel ist es, eine Absicherung zu erhalten, mit der der Schaden so übernommen wird, als wäre der Unfallgegner in Deutschland haftpflichtversichert. Der Schadenfreiheitsrabatt soll dabei laut Angaben der Experten nicht angegriffen werden, sollte es einmal zum Schaden kommen. Der Auslandsschadenschutz wird als Zusatzbaustein in die Kfz-Haftpflicht integriert, aber noch nicht von allen Versicherern und auch nicht für alle Länder angeboten.

Mallorca-Police für Schäden im Ausland?

Wer im Ausland einen Mietwagen bucht, sollte ebenso auf ausreichende Deckungssummen achten. Diese sind im Mietvertrag festgehalten. Sind sie zu niedrig, muss der Mieter bei einem größeren Schaden die Differenz zwischen Deckungssumme und Schaden selbst zahlen. Hier hilft die Mallorca-Police, die in der EU und einigen Anrainer-Staaten gilt und in vielen Kfz-Haftpflichtversicherungen bereits enthalten ist. Eine spezielle Traveller-Police kann zusätzlich weitere Staaten abdecken.

Kategorie / Thema: Allgemein, Haftpflichtversicherung, KFZ Haftpflicht

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