
Schneeballschlacht und Winterspaß – wer zahlt, wenn etwas passiert?
Nun hat der Winter in weiten Teilen Deutschlands doch noch Einzug gehalten und niemanden hält es mehr auf der Couch. Schlitten fahren, auf Skiern den Berg runter rasen oder die Schneeballschlacht gehören zu den Beschäftigungen, denen man im Winter nicht widerstehen kann. Was ist aber, wenn es einen Schaden an Personen oder Materiellem gibt als Folge solch einer beliebten Schneeballschlacht? Wer übernimmt die Kosten?
Der Werfer muss für den Schaden aufkommen
Grundsätzlich ist hier zu sagen, dass derjenige, der den Schneeball geworfen hat, der Schaden anrichtet, für eben diesen Schaden auch aufkommen muss. An dieser Stelle ist eine Haftpflichtversicherung unumgänglich. Eine solche Versicherung haftet nämlich auch bei fahrlässig angerichteten Schäden an Dritten.
Hat man keine Haftpflichtversicherung, steht man mit diesen Kosten ziemlich schnell alleine da und gerade bei Personenschäden können die Kosten schnell eine schwindlige Höhe annehmen. Darum: Unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung abschließen!
Weitere wichtige Tipps zum Sachverhalt
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- Ist man selbst nicht der Werfer, wird also zu Unrecht beschuldigt oder kann man die Höhe der Forderungen nicht nachvollziehen, dann empfiehlt es sich, mit der eigenen Versicherung in Kontakt zu treten, die dann ungerechtfertigte Forderungen zurückweist und die Gesamtangelegenheit prüft.
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- Wer haftet für das eigene Kind? Ein Kind unter acht Jahren ist deliktunfähig. Haben die Eltern dieses Kindes ihre Aufsichtspflicht verletzt, müssen sie für den Schaden aufkommen – aber auch in diesem Fall springt die Privathaftpflichtversicherung der Eltern ein.
- Ist das Kind älter als acht Jahre, kann es schon alleine abschätzen, wie die Folgen seines Handelns sind, es ist dem Gesetz nach deliktfähig und muss für den angerichteten Schaden haften. Es empfiehlt sich daher, die eigenen Kinder mit in die Haftpflichtpolice aufzunehmen, um diese Art der Schäden regulieren lassen zu können.