Haftet die Haftpflichtversicherung auch für meine Kinder?
Kinder sind in der Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert, sofern ein Familientarif gewählt wurde und sie nicht verheiratet sind. Das gilt auch für Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. Werden die Kinder volljährig gilt: bei Schule, Studium, Berufsausbildung, Fortbildungsmaßnahmen, Grundwehrdienst oder Zivildienst sind sie weiter mitversichert.
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