Springt meine Haftpflichtversicherung auch im Ausland für Schäden ein?

Die Haftpflichtversicherung leistet auch im Ausland, bei einem Aufenthalt bis zu einem Jahr. Sollte der Aufenthalt länger dauern oder der Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt wurde, erlischt die Leistung. Es ist möglich, gesonderte Vereinbarungen in den Vertrag aufzunehmen.


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