Für wen gilt der Versicherungsschutz im privaten Bereich:
Bei folgenden Personengruppen ist der Haftpflicht Versicherungsschutz gegeben:
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Den Versicherungsnehmer, den Ehepartner, die minderjährigen Kinder (auch Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder)
Die volljährigen Kinder, die sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden und nicht verheiratet sind, für Wehr- und Zivildienstleistende, auch wenn sie nicht bei den Eltern wohnen
Ein Lebenspartner in ehelicher Gemeinschaft
Alle Verwandten (alle Personen), die im gleichen Haushalt wohnen.
Bei Privatpersonen
Aufsichtspflichtige (für Minderjährige)
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Dienstherren (von in deren Haushalt arbeitenden Personen wie Putzhilfen) mehr zur Diensthaftpflicht
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Eigentümer von Wohnungen und Einfamilienhäusern, die nur zum (selbst) Wohnen benutzt werden
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Vermieter von Häusern und Wohnungen (bis zu drei Wohnungen meist Bestandteil der privaten Haftpflicht, sonst spezielle Grundbesitzhaftpflicht) mehr zur Grundbesitzerhaftpflicht
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Bauherren von Bauvorhaben bis zu einer Summe von (meist) 25.000,-- Euro (für höhere Beträge ist eine spezielle Bauherrenhaftpflicht nötig) mehr zur Bauherrenhaftpflicht.
Sportler, Waffenbesitzer, Radfahrer
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Besitzer von zahmen Haustieren (Katzen, Hamster, etc.) mehr zur Tierhalterhaftpflicht
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Hundehalter, wenn es ein fremder Hund ist mehr zur Hundehaftpflicht
Reiter von fremden Pferden
Kfz-Fahrer mit 6 km/h Höchstgeschwindigkeit mehr zur KFZ Haftpflicht
Benutzer von Ruder- oder Paddelbooten die ihnen gehören oder auch nicht, sowie Wasserski oder Kanus, ferner Benutzer fremder Surfbretter oder Segelboote
Keinen Versicherungsschutz haben etwa
Sportler – bei Pferde-, Kraftfahrzeug- oder Radrennen und auf der Jagd, Ring- oder Boxkämpfen sowie dem Training dazu
Waffenbesitzer, wenn sie strafbare Handlungen begehen oder bei der Jagd
Pferde-, Hunde- oder Rinderhalter, oder Halter von zu Gewerbezwecken genutzten Tieren
Kraftfahrzeugführer oder Luftfahrzeugführer
Benutzer von Wassersportfahrzeugen mit Motoren (Treibsätzen) oder Segelbooten die ihnen gehören