Online Tarifvergleich der Privathaftpflicht Versicherung

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Weitere wichtige Informationen zur Privathaftpflichtversicherung

Der Gesetzgeber schreibt vor (siehe Bürgerliches Gesetzbuch), dass jeder Bürger im Falle eines Schadens dazu verpflichtet ist, diesen zu begleichen. Ganz gleich, in welchen Bereichen des täglichen Lebens ein Schaden auch eintreten mag. Dabei ist der Verursacher des Schadens dazu verpflichtet, in unbegrenzter Höhe für den Schaden aufzukommen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist dazu folgendes vermerkt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."

Kleiner Fehler mit großer Wirkung

Das kann im schlimmsten Fall folglich bedeuten, dass er nicht nur mit dem gegenwärtigen, sondern auch mit dem künftigen Einkommen (zum Beispiel mit der Rente) die Kosten für den Schaden zu tragen hat. Ein Aspekt, der durchaus den finanziellen Ruin für den Verursacher des Schadens nach sich ziehen kann, sofern man nicht über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt. Denn diese ersetzt etwaige Schadensersatzforderungen und sie wehrt darüber hinaus auch unberechtigte Ansprüche Dritter ab.

Ein umfassender Schutz durch die Versicherung ist garantiert

Je nach Versicherung besteht die Option, nur eine Person zu versichern oder alternativ den Familientarif zu nutzen, mit dem gleichwohl der Ehe- bzw. Lebenspartner sowie die im Haushalt lebenden Kinder versichert sind. Haben die im Haushalt lebenden (Stief-, Adoptiv- und Pflege-) Kinder das 18. Lebensjahr vollendet bzw. auch ihre Ausbildung abgeschlossen, ist es in der Regel möglich, sie durch einen geringen Zusatzbeitrag in der Privathaftpflicht Versicherung mitzuversichern. Anders hingegen bei Kindern, die einem Studium nachgehen oder eine Berufsausbildung absolvieren: diese sind unabhängig ihres Alters ohnehin in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.

Im Rahmen der privaten Haftpflicht sind unter anderem die folgenden Faktoren abgesichert:

  • Der Schutz einer Wohnung bzw. eines eigengenutzten Hauses bzw. eines Ferienhauses

  • Die Vermietung von Räumlichkeiten innerhalb der eigenen Wohnung

  • Die Vermietung von Garagen oder Werkräumen

  • Die Aufsichtspflicht über minderjährige Personen

  • Die Räum- und Streupflicht während der Winterzeit

  • Sportliche Tätigkeiten, wobei hier der Jagdsport ausgenommen ist

  • Die Nutzung von Sportgeräten (zum Beispiel Bälle, Hanteln, Surfbretter, Schlauchbooten, Kanus et cetera)

  • Die Haltung zahmer Haustiere

  • Das Reiten auf Pferden, die nicht zum Eigentum des Versicherungsnehmers zählen

  • Der Besitz von Schusswaffen, sofern diese nicht für die Jagd bzw. für kriminelle Handlungen verwendet werden

  • Die Nutzung von Modellfahrzeugen

  • Die Nutzung selbstfahrender Gartengeräte

In jedem Fall schützt die Privathaftpflicht den Versicherten nicht nur als Privatperson, sondern auch in seiner Eigenschaft als Sportler, als Reisender, als Eigentümer, als Mieter sowie als Aufsichtspflichtiger.