Produkthaftpflichtversicherung: Risikoabsicherung für Hersteller
Die Produkthaftpflichtversicherung ist ein effizienter und zugleich unverzichtbarer Schutz gegen etwaige Schadensersatzansprüche Dritter. So dürfen Unternehmen per Gesetz (ProdHaftG) haftbar gemacht werden im Falle eines Personen-, Vermögens- oder Sachschadens, welcher aus einem Fehler ihres Produktes resultiert. In diesem Zusammenhang spielt es nurmehr eine untergeordnete Rolle, ob tatsächlich ein Verschulden vorliegt oder nicht; die Haftungsverpflichtung ist in jedem Fall gegeben. Grundsätzlich käme diesbezüglich sicherlich die Betriebshaftpflichtversicherung in Frage. Jedoch deckt die keineswegs alle produktrelevanten Schäden ab. Im Rahmen dieser Betriebshaftpflichtversicherung wird deshalb nach Möglichkeit die Produkthaftpflichtversicherung inkludiert, welche sogar bei den Schäden greift, die durch die Betriebshaftpflichtversicherung allein nicht abgedeckt werden.
Vorausschauendes Planen ist hier das A und O
Grundsätzlich basierte einst die Entstehung der Produkthaftpflichtversicherung auf dem Bestreben, den Verbraucher gegen Produktmängel unterschiedlichster Form effizient abzusichern. Im Leistungsumfang der Versicherung inklusive sind daher zum Beispiel Fabrikationsfehler, Konstruktionsmängel, Produktmängel, Beobachtungsfehler sowie Instruktionsfehler. Man darf folglich mit Fug und Recht behaupten, dass nicht nur die Herstellung von Produkten mit Risiken mannigfaltiger Natur einhergehen kann, sondern obendrein der Vertrieb sowie der Handel mit den Produkten und der daraus gewonnen Erzeugnisse.
Eine weitreichende Haftung
So kann das betreffende Unternehmen diesbezüglich haftbar gemacht werden dahingehend, dass die hergestellten bzw. vertriebenen Produkte entsorgt oder auf eigene Kosten nachgebessert werden müssen. Weitaus schlimmer und kostenintensiver für den Produzenten bzw. den Verkäufer wäre es allerdings, wenn eine Schädigung einer Sache, eines Vermögens oder gar einer Person die Folge des fehlerhaft hergestellten bzw. vertriebenen Produktes die Folge wäre.
Mängel und ihre Konsequenzen
Dabei kann die Leistungserbringung aus der Produkthaftpflichtversicherung durchaus unterschiedlich ausfallen. So kommt sie zum einen dann zum Tragen, wenn es darum geht, die Forderungen Dritter abzuwehren und die Kosten eines damit verbundenen Rechtsstreites in vollem Umfang zu übernehmen. Dies ist jedoch nur im Falle einer unberechtigten Schadensersatzforderung möglich. Gesetzt den Fall, dass aber tatsächlich ein Schaden durch ein fehlerhaftes bzw. mangelhaftes Produkt entstanden ist, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Schaden sowie die Schadensersatzleistungen für den geschädigten Dritten.
Unverzichtbar und unbezahlbar
Die Produkthaftpflichtversicherung ist demgemäß nahezu unerlässlich für Unternehmer aus dem produzierenden Gewerbe. Darüber hinaus ist der Abschluss einer solchen Versicherung ebenso ratsam für Hersteller und Händler, welche ein gekauftes Produkt unter ihrem eigenen Unternehmensnamen am Markt offerieren. Auch ist sie für Zulieferer sowie für Produzenten so genannter Zwischenprodukte empfehlenswert. Denn im Zuge der Weiterverarbeitung eines fehlerhaften Produktes können ebenfalls teils massive Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Der Kostenaufwand, welcher das herstellende Unternehmen in dem Fall hätte, könnte durchaus existenzbedrohliche Ausmaße annehmen. Gründe genug also, um rechtzeitig vorzusorgen und eine adäquate Produkthaftpflichtversicherung auszuwählen.
Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang vor allem eines: die Produkthaftpflichtversicherung greift in keinem Fall für die Mangelhaftigkeit eines Produktes an sich!