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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Information und Angebot

Zahlreiche Berufsgruppen brauchen zwingend, meist sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben eine Haftpflichtversicherung für mögliche Vermögensschäden. Zu diesen Berufen gehören etwa Makler und Hausverwalter, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder auch Gerichtsvollzieher. Alle diese Berufe haben ein besonderes Risiko der Vermögensschäden.

Viele Anbieter bieten diese Tarife - Jedoch wo passt das Preis/- Leistungsverhältnis?

  • Risikogerechte Absicherung

  • Schutz vor existenzbedrohenden Vermögensschäden

  • Vergleich der Anbieter

Ausschlaggebend sind beispielsweise die Höhe der Versicherungssumme sowie die Art der Tätigkeit. Unsere Experten erstellen Ihnen gerne eine Risikoanalyse und unterbreiten Ihnen einen neutralen Vergleich der Anbieter. So finden Sie einen Versicherer der zu Ihnen und Ihrer Unternehmung passt. Testen Sie nun unseren unverbindlichen Service!

Absicherung für potenzielle Vermögensschäden

Grundsätzlich schützt die Vermögensschadenshaftpflicht Gewerbetreibende und Freiberufler bzw. ihr Unternehmen sowie die Mitarbeiter vor finanziellen Schäden. So eignet sich die Vermögensschadenshaftpflicht sowohl für Rechtsanwälte und Steuerberater, als auch für Architekten, IT-Entwickler, Wirtschaftsprüfer, Hausverwalter, Gerichtsvollzieher und andere, welche sich effizient gegen etwaige Ansprüche Dritter schützen wollen. Es handelt sich bei dieser Firmenversicherung um ein Angebot speziell für Unternehmen, die vorwiegend beratende, vollstreckende, beurkundende oder verwaltende Tätigkeiten ausüben.

Die Versicherung schützt insbesondere vor dem finanziellen Ruin und sichert gegen etwaige Beratungsfehler ab. Somit kann sie durchaus auch als eine Art „Ersatz-Rechtsschutzversicherung“ bezeichnet werden.

Vom Gesetzgeber vorgeschrieben

Im Falle eines Schadens ist der Verursacher per Gesetz dazu verpflichtet, diesen mit seinem aktuellen sowie mit seinem zukünftigen Einkommen begleichen zu müssen. Das kann bei hohen Forderungsstellungen durchaus bedeuten, dass der Verursacher bis ins hohe Alter für den Schaden aufkommen muss. Mitunter können Schadensforderungen sogar existenzbedrohend sein. Eine Vermögensschadenshaftpflicht ist demgemäß also unerlässlich, stellt sie doch eine zielorientierte Absicherung dar.

Kleine (Beratungs-)Fehler können mitunter mit massiven Konsequenzen verbunden sein. Denn Fakt ist, dass selbst dem erfahrensten Mitarbeiter Missgeschicke oder Versehen unterlaufen können. Je umfassender und komplizierter dabei ein Fachgebiet ist, desto eher können selbst Experten einem Irrtum unterliegen.

Ein Beispiel der Vermögenshaftpflicht:

Sofern ein Steuerberater seinen Mandanten falsch berät und sich darauf für diesen finanzielle Nachteile ergeben, so wird der daraus resultierende Schaden durch die Vermögensschadenshaftpflicht abgedeckt. Lediglich der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung wäre in diesem Fall nicht ausreichend.

Trifft ein Wirtschaftsprüfer oder ein Gerichtsvollzieher eine falsche Entscheidung und dem Mandanten entsteht infolge dessen ein Vermögensschaden, so deckt auch in diesem Fall die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung den Schaden ab.

Liegt ein Vermögensschaden zugrunde, so greift die Vermögenshaftpflichtversicherung bis zur Höhe der im Versicherungsvertrag festgelegten Summe. Ist hingegen ein Schaden nicht gerechtfertigt, so trägt die Versicherung sämtliche Verfahrens-, Gutachter- und Anwaltskosten. Überhaupt ist der Versicherungsnehmer nur bedingt dazu angehalten, aktiv mitzuwirken. So ist eine Anwesenheit bei Gericht in der Regel nicht erforderlich; die Versicherung agiert auch in diesem Zusammenhang.

Die Kosten für eine fundierte Absicherung

Wissenswert ist, dass die meisten Versicherer mittlerweile individuell auf die jeweiligen Berufsgruppen zugeschnittene Lösungen anbieten. Auf diese Weise ist es möglich, spezifische Risiken im Vertrag zu berücksichtigen. Je größer die Risiken sind, die eine berufliche Tätigkeit mit sich bringt, desto kostenintensiver ist eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. So zahlt zum Beispiel ein Hausverwalter in der Regel weitaus weniger für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, als ein Anwalt. In jedem Fall sollte keine zu niedrige Deckungssumme vereinbart werden, denn anderenfalls wäre ein Vermögensschaden gegebenenfalls nur zum Teil abgedeckt. Die restliche Summe müsste der Schadensverursacher aus eigener Tasche zahlen. In der Regel belaufen sich die Aufwendungen für die Versicherung auf rund 200 bis 400 Euro pro Jahr.